Meldung vom 04.09.2019
Der Landkreis Zwickau ruft alle interessierten Eigentümer und Träger von öffentlich zugänglichen Gebäuden Anträge im Programm "Lieblingsplätze" einzureichen.
Mit den Fördermitteln sollen Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen ermöglichen, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich. Ein Teil der Förderung soll insbesondere ambulante Artzpraxen und Zahnarztpraxen unterstützen.
Antrag stellen
Als Pächter/Inhaber/Eigentümer formulieren Sie Ihre Idee in einer kurzen Vorhabensbeschreibung, kalkulieren den Aufwand und reichen beides bei Ihrem zuständigen Landkreis/Ihrer kreisfreien
Stadt ein. Der Förderbetrag pro Vorhaben beträgt höchstens 25.000 Euro.
Entscheidung abwarten
Den Landkreisen/kreisfreien Städten obliegt die Entscheidung über die konkrete Fördermittelvergabe, in enger Abstimmung mit ihren Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten. Sie treffen
ihre Entscheidung nach ihren Prioritäten zur barrierefreien Teilhabe aller Menschen, an allem gesellschaftlichen Leben.
Loslegen
Nach Ausreichung der Förderbewilligung können Sie Ihr Vorhaben umsetzen.
Genaue Informationen sowie den Förderantrag beim Landratsamt Zwickau, Sozialamt, Förderung soziale Dienste, Werdauer Str. 62, 08056 Zwickau
Den Antrag ist unter nachstehenden Link zu finden:
https://www.landkreis-zwickau.de/antrage-und-formulare
Unter dem Punkt: