Projektaufrufe und ausgewählte Projekte im Jahr 2023

3. LEADER-Aufruf vom 21.10.2024 bis zum 16.12.2024

Die LEADER-Region Zwickauer Land ruft zur Umsetzung ....

Start des Aufrufs: 21. Oktober 2024, 10 Uhr
Einreichfrist: 16. Dezember 2024, 15 Uhr
Einreichform: postalisch oder digital nach vorausgegangener Beratung beim Regionalmanagement
Einzureichen bis: info@zukunftsregion-zwickau.de, CLOUD, Zukunftsregion Zwickau e. V., Bosestr. 1, 08056 Zwickau
Sitzung Entscheidungsgremium: XX. März 2025

Einreichfrist Bewilligungsbehörde:

(nur bei Auswahl durch EG)

XX. Mai 2025

 

Für folgende Fördermaßnahmen ist das Einreichen von Projekten ab sofort möglich:


A1 b) Schaffung/ Modernisierung von Beherbergung

Wir fördern Baumaßnahmen

  • zur Neuschaffung von innovativen Beherbergungsmöglichkeiten (Einschätzung durch die Tourismusregion Zwickau e.V. oder den Tourismusverband Erzgebirge e. V.) in bestehenden Gebäuden oder
  • zur Schaffung von Campingangeboten (Wohnmobilstellplätze, Glamping) oder
  • zur Modernisierung/ Erweiterung bestehender Einrichtungen (barrierefrei, energetisch + zum Erreichen von Zertifizierungen), keine Ausstattung

Begünstigte: kleine und mittelständische Unternehmen (Wertung als diese auch mit Beantragung in anderer Rechtsform)

Fördersatz: 50% der Kosten (vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Prüfung durch die Bewilligungsbehörde)

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 50.000 € bei Modernisierung und 100.000 € bei Neuschaffung (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)

 


ACHTUNG: mind. 5 und max. Gästebetten (ohne Aufbettung) + Einhaltung von Qualitätsstandards = mind. 4 Sterne DTV oder mind. 3 Sterne DEHOGA, wenn eine Zertifizierungsgrundlage vorhanden ist (Nachweis bis 2 Jahre nach der Umsetzung)

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, diese sind im Antragsformular aufgeführt !


A3 Unterstützung beim Aufbau und Ausbau regionaler Wertschöpfungsideen

Wir fördern Maßnahmen 

  • zur Unterstützung für den Aufbau und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten durch u.a. Studien, Netzwerke und Personalkosten

Begünstigte: alle

Fördersatz: 80% der Kosten (vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Prüfung durch die Bewilligungsbehörde)

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)

 


Bitte beachten:

  • Gefördert werden nur nicht-investive Vorhaben (keine Baumaßnahmen oder Ausstattung).
  • Personalstellen werden nur bei regionaler Wirkung oder Modellcharakter für die Dauer von max. 3 Jahren und einem Maximalzuschuss von 200.000 € gefördert.

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, diese sind im Antragsformular aufgeführt !


B1 Klimaanpassung von Gebäuden und begleitender Anlagen der frühkindlichen und schulischen Bildung und Betreuung

Wir fördern

  • Baumaßnahmen zur Anpassung von Kitas und Schulen inkl. schulischen Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen an die Folgen des Klimawandels, bspw. Beschattungen, Trinkbrunnen, Klimatisierungen, angepasste Begrünungen.

 

Begünstigte: Gebietskörperschaften und EinrichtungsträgerInnen

Fördersatz: 80% der Kosten

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 50.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)

 


Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, diese sind im Antragsformular aufgeführt !


B2 Regionale Informations-, Beratungs-, Bildungsangebote mit u.a. folgenden thematischen Schwerpunkten: Kompetenzen für die digitale Transformation und Medienbildung; Demokratiestärkung; Klima- und Umweltbildung/BNE

Wir fördern u.a. Studien und Konzepte, Personal- und Honrorarkosten, Sachkosten und Modellprojekte.

 

Begünstigte: alle

Fördersatz: 80% der Kosten

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)

 


Bitte beachten: 

  • Gefördert werden nur nicht-investive Vorhaben.
  • Personalstellen werden nur bei regionaler Wirkung oder Modellcharakter für die Dauer von max. 3 Jahren und einem Maximalzuschuss von 200.000 € gefördert

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, diese sind im Antragsformular aufgeführt !


D1.2 Förderung des Fuß- und Radverkehrs

Wir fördern 

  • den Ausbau, die Neuanlage und Vernetzung von Fuß-und Rad- und Wander-/Pilgerwegen inkl. Vorhaben des ländlichen Wegebaus  unter Berücksichtigung der Schaffung eines Mehrfachnutzens der Wege und der Schaffung weitgehender Barrierefreiheit.
  • Förderfähig ist ebenso wegbegleitende Infrastruktur (u.a. Leitsysteme, Abstellsysteme für Räder, Ladeinfrastruktur)

Begünstigte: öff. Sektor + eingetragene gemeinnützige Vereine (ohne Wegebau)

Fördersatz: 80% der Kosten 

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)

 


Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, diese sind im Antragsformular aufgeführt !


D1.3 Verbesserung der Mobilitätsbedingungen als Beitrag zum Klimaschutz und für mehr Teilhabe

Wir fördern 

  • investive und nicht investive Vorhaben zur Verbesserung der Mobilitätsbedingungen in der Region (u.a. Verknüpfung und Vernetzung von Mobilitätsformen, Erweiterung/Verbesserungen oder Neuanschaffungen von Angeboten, innovative Vorhaben)...Projetbeispiele: Carsharing, Mitfahrbörsen, attraktive Bushaltstellen, Bürgerbus, Barrierefreiheit, E-Mobilität...)
  • Förderfähig ist ebenso wegbegleitende Infrastruktur (u.a. Leitsysteme, Abstellsysteme für Räder, Ladeinfrastruktur)

Begünstigte: kleine und mittelständische Unternehmen (Wertung als diese auch mit Beantragung in anderer Rechtsform), eingetragene gemeinnützige Vereine, öff. Sektor, Kirchgemeinden als öff. rechtl. Körperschaften

Fördersatz: 80 % der Kosten

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € -nicht investiv; 50.000 € -investiv (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)

 


Bitte beachten:

  • Personalstellen werden nur bei mindestens regionaler Wirkung oder Modellcharakter für die LEADER-Region mit einer Dauer von max. 3 Jahren und einem Maximalzuschuss von 200.000 € in den entsprechenden Fördermaßnahmen gefördert.

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, diese sind im Antragsformular aufgeführt !


D2.1 Förderung von Dorfgemeinschaftseinrichtungen 

Wir fördern 

  • Baumaßnahmen an bestehenden Dorfgemeinschaftseinrichtungen (u.a. Vereinshäusern, Kirchen, Bürgerhäuser, Jugendclubs, Rathäuser) ohne Gewinnerzielungsabsicht oder deren Schaffung in bestehenden Gebäuden.
  • Das Vorhaben muss auch zu einer inhaltlichen Aufwertung der Einrichtung führen (bspw. mehr Angebote, neue Zielgruppen) und ein Zugewinn an baulicher Barrierefreiheit schaffen oder der Anpassung an den Klimawandel dienen (Hitze- und Starkregenereignisse) .
  • Projektbeispiele: Mehrgenerationenhäuser, Winterspielplatz in den Gemeindehäusern, Bibliotheken zu "dritten" Orten entwickeln.

Begünstigte: öff. Sektor, eingetragene gemeinnützige Vereine , Kirchgemeinden als öff. rechtl. Körperschaft

Fördersatz: 80 % der Kosten

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 100.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)

 


Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, diese sind im Antragsformular aufgeführt !


D3.1 Schaffung und Aufwertung von Aufenthaltsbereichen im öff. Raum

Wir fördern bauliche barrierefreie Vorhaben, die öffentliche Aufenthaltsbereiche aufwerten:

  • Möglichkeiten für: Bewegung, Sport und Spiel (Schachfelder, Bouleflächen), erlebnisorientierte Spielplätze, Basketballfelder, Fahrradparcours, Skateanlagen, bespielbarer Rasen, öff. Grillplätze
  • Ausbau vom Komfort: Möblierung, Barrierefreiheit, Sitzgelegenheiten, sanitäre Einrichtungen
  • Ausbau von Sicherheit: Abgrenzung Verkehr/Beleuchtung 
  • Anpassung Klimawandel: Beschattung, Trinkwasserspender, Wasserspiele.

Begünstigte: öff. Sektor, eingetragene gemeinnützige Vereine , Kirchgemeinden als öff. rechtl. Körperschaft

Fördersatz: 80 % der Kosten

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 100.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)

 


Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, diese sind im Antragsformular aufgeführt !


D3.3 Förderung von Vorhaben der Grundversorgung in folgenden Bereichen: Nahrungsmittel, gesundheitliche Versorgung, Pflege, Gastronomie

Wir fördern Maßnahmen im Innenbereich der Ort zur Schaffung, Sanierung oder Erweiterung von:

  • Grundversorgungseinrichtungen in bestehenden Gebäuden oder Mehrfunktionshäusern mit Zugewinn an Barrierefreiheit 
  • Zuwegungen (Zufahrten; barrierefreie Zugänge);Regiomaten; digitale Lösungen; Ausstattungen

Begünstigte: öff. Sektor, KMU Kleine mittelständige Unternehmen

Fördersatz: 60 % der Kosten

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 100.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)

 


Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, diese sind im Antragsformular aufgeführt !


D4.1 Förderung von Kunst und Kultur zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts

Wir fördern Vorhaben zur Förderung von Kunst und Kultur, die der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dient, durch u.a. Anschaffungen von Ausstattung, Mobilität für BesucherInnen und Einrichtungen, barrierefreie Angebote, zielgruppenspezifische Angebote, Machbarkeitsstudien und Konzepte, Digitalisierungen, Projektförderung, Projektmanagements.

Baumaßnahmen sind nicht förderfähig.

Begünstigte: eingetragene gemeinnützige Vereine, öff. Sektor, KMU kleine mittelständige Unternehmen, Kirchgemeinde n als öff. rechtl. Körperschaften

Fördersatz: 80 % der Kosten

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)

 


Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, diese sind im Antragsformular aufgeführt !


E3 Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung

Wir fördern 

  • Rückbau baulicher Anlagen sowie technischer Infrastruktur mit entsprechendem Nachnutzungskonzept zur Renaturierung oder (Teil-) Versiegelung. Abbrüche im Außenbereich nur bei anschließender Renaturierung oder Nutzung für erneuerbare Energien.

Begünstigte: alle

Fördersatz: 50 % der Kosten

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 50.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)

 


Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, diese sind im Antragsformular aufgeführt !


F1 Um- und Wiedernutzung leerstehender ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken

Wir fördern 

  • investive Vorhaben zur Um- oder Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz mit der Zweck der Schaffung einer Wohnnutzung für den Eigenbedarf oder zur Nutzung durch Verwandtschaft 1. Grades. In Betracht kommen nur denkmalgeschützte oder ortsbildprägende* Gebäude.

Begünstigte: natürliche Personen

Fördersatz: 40 % der Kosten

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 75.000 € (Vorschuss- und Teilauszahlungen möglich)

 


Bitte beachten: 

  • Alle LEADER-Vorhaben benötigen einen Mehrwert, der bei Wohnbauvorhaben derzeit nur erreicht wird, wenn:
    • 1. die Kommune, in der das Vorhaben umgesetzt wird, ein Entwicklungskonzept (IGEk, InSek) hat, das nicht älter als 10 Jahre ist und dessen Ziele das Vorhaben erfüllen hilft oder/und
    • 2. die Antragstellenden bislang außerhalb der LEADER-Region gelebt haben und damit Zuzug generieren. 

*Ortsbildprägend ist ein Gebäude, wenn es an zentraler Stelle steht, oder an einer Sichtachse, oder wenn es den Ortsrand prägt oder die Dachlandschaft oder Teil eines Ensembles ist. Die Einschätzung nimmt die jeweilige Kommune in einer entsprechenden Stellungnahme vor (s.u.).

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, diese sind im Antragsformular aufgeführt !