« An Förderung Interessierte « LEADER Lexikon
das – Amt für ländliche Entwicklung und Vermessung im Landratsamt Glauchau; zuständige Bewilligungsbehörde nach Auswahl der Vorhaben durch die Region
die – begünstigender Bescheid zur Bestätigung der Förderfähigkeit von Vorhaben mit u.a. Festlegung des Zuwendungszwecks, Verfahren zur Auszahlung der Fördergelder und zu beachtenden Nebenbestimmungen
(wörtl. „battem app“) – dt.: von unten nach oben; Prinzip der beteiligten Entscheidungsfindung im Sinne breiter Bürgerbeteiligung bei Erarbeitung und Umsetzung der LES; wesentliches Merkmal von LEADER
die – Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, zur Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gehörend, nationales Netzwerk für Ländliche Räume, Aufgaben u.a.: Vernetzung, Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit
der – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes; Europäisches Finanzierungsinstrument in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
das – Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum; Programm zur Umsetzung des ELER in Sachsen mit Festlegung von Förderschwerpunkten; konkrete Umsetzung mittels Förderrichtlinien
die – Europäische Union; wirtschaftliche und politische Partnerschaft zwischen 28 europäischen Staaten; Handlungsgrundlage sind freiwillig und demokratisch von allen Mitgliedstaaten vereinbarte Verträge, die u.a. Kompetenzen der Mitgliedstaaten an die EU übertragen
die – dritte Prüfstufe für Vorhaben, die anhand von Kriterien die Qualität der eingereichten Vorhaben bewertet
der – Möglichkeit, noch vor Erteilung der Bewilligung mit der Umsetzung des Vorhabens zu beginnen, wenn der Förderantrag beim ALE vorliegt; bis zur Bewilligung trägt VorhabenträgerIn das Finanzierungsrisiko
das – Fauna-Flora-Habitat-Gebiet – abgegrenzte Schutzgebiete zur Bewahrung wildlebender Arten, Zusammenfassung aller FFH-Gebiete im sogenannten Natura-2000-Netz
die – Integrierte Ländliche Entwicklung; u.a. Bezeichnung der Förderperiode für ländliche Räume in Sachsen 2007–2013; Grundlage: Integrierte Ländliche Entwicklungskonzepte (ILEK), ähnlich der heutigen LES
die – Grundsatz des EU-Rechts, wonach Europäische Fördermittel zusätzlich mit nationalen Mitteln „ko“-finanziert werden müssen, da keine Vollfinanzierung gegeben ist; Quellen der nationalen Kofinanzierung: Landesmittel bei privaten und der Eigenanteil bei kommunalen Vorhaben
die – erste Prüfstufe für Vorhaben, um die Einhaltung grundsätzlicher Fördervoraussetzungen sicherzustellen, bspw. Übereinstimmung mit LES, Besitzverhältnisse, Finanzierung, usw.
die – Lokale Aktionsgruppe = private-öffentliche Partnerschaft von Akteurinnen und Akteuren der Region; treibende Kraft hinter dem Entwurf und der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES); offen für alle interessierten Personen; Träger der regionalen Partnerschaft: Zukunftsregion Zwickau e.V.; Organe: Mitgliederversammlung und Entscheidungsgremium (EG), beide mehrheitlich mit privaten Mitgliedern besetzt
(wörtl. „Lieder“) – häufig mit Zusatz „-Programm“ oder „-Strategie“; Akronym für frz.: Liaison entre actions de dèveloppement de l èconomie rurale (dt. Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung des ländlichen Raums); europäische Förderstrategie zur Stärkung der ländlichen Räume durch die Förderung von Projekten; 7 Merkmale:
• Bottom-up-Ansatz (bottom up)
• Lokale Aktionsgruppe (LAG)
• Integration
• Innovation
• Kooperation
• Vernetzung
• Gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategie (LES)
das – Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, nachgeordnete Behörde des SMUL mit den für LEADER relevanten Referaten 23 - Ländliche Entwicklung (Aufgaben u.a. wissenschaftliche Begleitung, Fachinformationen, Landeswettbewerbe) und Referat 31 - Koordinierung ILE, Agrarstruktur = LEADER-Fachstelle (Aufgaben u.a. Koordinierung der LEADER-Aktionsgruppen (LAG) einschließlich der Regionalmanagements, Durchführung der Vorort- und Ex-post-Kontrollen bei der ELER-investiv-Förderung)
die – Lokale Entwicklungsstrategie, Handlungsgrundlage der LAG mit Angaben zu strategischen Zielen, Fördermaßnahmen, -bedingungen und
-voraussetzungen
die – zweite Prüfstufe für Vorhaben, die den Mehrwert jedes Vorhabens für die Region anhand ihrer Ziele misst
das – Listung aller bewerteten Projekte entsprechend der aus Mehrwert- und Fachprüfung erreichten Punktzahl; Grundlage der Entscheidungsfindung auf Basis des zur Verfügung
stehenden Budgets
das – Regionalmanagement, Stabsstelle für die regionale Partnerschaft zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie; Aufgaben: Projektberatung, Vernetzung, Kommunikation, Präsentation, Evaluation, Monitoring
das – Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft Sachsen, Verwaltungsbehörde und Zahlstelle für LEADER
die – Ausgaben für Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke, wenn ein hohes Interesse an deren Erfüllung besteht
die – festgelegter Mindestzeitraum, in dem ein gefördertes Vorhaben für den Zuwendungszweck genutzt werden muss; Beginn mit Ende der Umsetzung; Dauer i.d.R. 5 Jahre