A.1

a) Umnutzung und Sanierung überwiegend leerstehender oder ortsbildprägender Gebäude für eine gewerbliche Nutzung , einschl. Coworking Angebote                                                                                            b) Schaffung und Modernisierung von Beherbergung

Erläuterung

a) Umnutzung und Sanierung überwiegend leerstehender oder ortbildprägender Gebäude für eine Gewerbliche Nutzung einschl. Coworking Angebote

  • Baumaßnahmen zur Sanierung von überwiegend leerstehender ( über 50% der Nutzfläche) oder ortsbildprägender Bausubstanz mit dem Zweck der Schaffung einer Gewerblichen Nutzung auchschließlich bei: Existenzgründungen (bis zu 3 Jahre ab Gründung), Nachfolgen (1 Jahr vor und 3 jahre nach Übergabe/-Übernahmen), bei Entwicklung neuer Betriebszweige (Diversifizierung) und Innovation. Schaffung von Co-Working-Angeboten.

b) Schaffung/ Modernisierung von Beherbergungen

Baumaßnahmen:

  • Zur Neuschaffung von innovativen Beherbergungsmöglichkeiten (Einschätzung DMO) in bestehenden oder
  • zur Schaffung von Campingangeboten (Wohnmobilstellplätzen, Glamping)
  • zur Modernisierung/Erweiterung bestehender Einrichtungen (barrierefrei, energetisch + zum Erreichen von Zertifizierungen),  mit einer Mindestanzahl von 5 Gästebetten (für Zertifizierungen nur für klassische Betten, nicht Aufbettung), max. 12 Betten und der Einhaltung von Qualitätsstandards: mind. 4 Sterne DTV oder mind. 3 Sterne Dehoga
  • keine Förderung von Ausstattungen

Notwendige Unterlagen

  • ausgefülltes Formblatt und aktuelle Fotos
  • Beschreibung des Vorhabens mit Zielstellung in Form eines Geschäftsplanes
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse bzw. eines gleichgestellten Eigentumsrechts
  • Planungsunterlagen

bei Bauvorhaben:

  • a) Vorliegen einer Entwursplanung angelehnt an die Phase 3 HOAI und
    • Kostenberechnung nach DIN 276, bestätigt durch Bauvorlageberechtigte/n oder
    • bei Standardisierten Einheitskosten (SEK): entsprechender Bauerläuterungsbericht und Berechnung der Nettoraumfläche, bestätigt durch Bauvorlageberechtigte/n 
    • bei Mischnutzung (nicht alleinige Nutzung im Sinne der Fördermaßnahme) wird die Nutzflächenberechnung nach DIN 277 benötigt (entfällt bei Standardisierten Einheitskosten)
  • bei Nachfolgen ist diese bereits bekannt
  • Vorlage einer Gewerbeanmeldung
  • Fotos vom Ist-Zustand

Notwendige Stellungnahmen

  • Stellungnahme der Kommune, dass das Vorhaben passfähig mit den aktuell bedeutsamen Strategien und Planungen ist. 
  • Stellungnahme der Kommune das dass Gebäude ortsbildprägend, oder den Ortsrand prägt, oder die Dachlandschaft oder Teil eines Ensembles ist.
  • bei Anbauten und Erweiterungen an Gebäuden: Stellungnahme der/des Bauvorlageberechtigten, dass diese nicht mehr als 50 % der bestehenden Kubatur des Gebäudes ausmachen, sich harmonisch ins Ortsbild fügen und für die Nutzbarkeit der Gebäudefunktionen wichtig sind.
  • Stellungnahmen:  der zuständigen Kammer, bei FreiberuflerInnen das Steuerbüro, zur Tragfähigkeit des Geschäftsplans
  • bei Beherbergung: positive Stellungnahme der DMO bei Beherbergung

Notwendige Selbsterklärungen

  • Schriftliche Erklärung, dass mit der Umsetzung des Vorhabens noch nicht begonnen wurde.
  • Schriftliche Erklärung, dass das Vorhaben in der Art und Weise ohne Fördermittel nicht umgesetzt werden würde.
  • Schriftliche Erklärung, dass keine andere Förderung, insbesondere GRW-Förderung, in Anspruch genommen wird.
  • Schriftliche Erklärung bei Bauvorhaben, dass das Gebäude vor 1990 (Jahr der Bezugsfertigstellung) errichtet wurde.

Sie können für die Selbsterklärungen die Vorlage nutzen.