Förderung im Zuge von Existenzgründungen (3 Jahre ab Gründung, Nachfolgen (1 Jahr vor und 3 Jahre nach Übergabe/-nahme), oder zur Realisierung von Innovation für die Region (keine gebrauchte Ausstattung und keine energieerzeugenden oder -speichernden Anlagen)
Hinweise:
Je Unternehmen ist in der Förderperiode nur ein Antrag möglich.
Gebrauchte Ausstattungsgegenstände sind nicht förderfähig.
Immaterielle Investitionen laut RL-LEADER 2023 sind u.a.: wie Erwerb oder Entwicklung von Computersoftware und Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights, Marken.
Die Förderung gebrauchter Anlagen und Maschinen ist nicht möglich
Sie können für die Selbsterklärungen die Vorlage nutzen.