B1.02

Bau von Fuß- und Radwegen sowie landwirtschaftlicher Wegebau

Erläuterung

Die Maßnahme umfasst den Ausbau, die Neuanlage und Gestaltung (Begleitgrün, Leitsysteme) von Fuß- und Radwegen sowie Vorhaben des ländlichen Wegeausbaus unter Berücksichtigung der Schaffung eines Mehrfachnutzens der Wege

Bau von Fußwegen für den Alltagsverkehr - Gehweg in Hartmannsdorf
Bau von Fußwegen für den Alltagsverkehr - Gehweg in Hartmannsdorf

Notwendige Unterlagen

  • ausgefülltes Formblatt und aktuelle Fotos
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung (nicht bei kommunalen Vorhaben)
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse bzw. eines gleichgestellten Eigentumsrecht
  • Planungsunterlagen
    • bei Tiefbau-Vorhaben: Genehmigungsplanung gemäß Phase 4 der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einschließlich Erläuterungsbericht mit genauer Beschreibung des Vorhabens, Zielstellung, Bestandteilen, Umfang und Aussagen zur Umweltauswirkung und zur Einhaltung von Umweltauflagen (inkl. Nachweisführung zu den Themen Demografie und Versiegelungsbilanz) sowie sonstige Genehmigungen gemäß Phase 4 der HOAI
  • Fotos vom Ist-Zustand

Notwendige Stellungnahmen

  • Stellungnahmen aller Medienträger der Ver- und Entsorgung (Abwasseranlagen, Trinkwasser, Strom- und Gasversorgung und Kommunikationsmedien) zur zukünftigen Bedarfsplanung für die beantragte Maßnahme
  • Stellungnahme der Gemeinde, dass das Vorhaben passfähig mit den aktuell bedeutsamen Strategien und Planungen ist

Notwendige Selbsterklärungen

  • Schriftliche Erklärung, dass mit der Umsetzung des Vorhabens noch nicht begonnen wurde
  • Schriftliche Erklärung, dass das Vorhaben ohne Fördermittel in dieser Art und Weise nicht umgesetzt werden würde
  • Schriftliche Erklärung, dass keine andere Förderung, insbesondere KStB-Förderung, in Anspruch genommen wird
  • Schriftliche Erklärung zum Mehrfachnutzen des Weges bei ländlichem Wegebau

Sie können für die Selbsterklärungen die Vorlage nutzen.