- ausgefülltes Formblatt und Fotos
- Beschreibung des Vorhabens mit Zielstellung
- Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse bzw. eines gleichgestellten Eigentumsrechts
- Planungsunterlagen
bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben:
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a) Vorliegen der Baugenehmigung mit Bauzeichnungen/ Skizzen und
b) vollständige Bauantragsunterlagen nach Durchführungsverordnung zur SächsBO in Kopie und
bei baugenehmigungsfreien Vorhaben:
Vorliegen der Entwurfsplanung angelehnt an die Phase 3 HOAI (inkl. zeichnerischer Darstellung aller Grundrissebenen und Ansichten im Bestands- und Entwurfsmodus) und
Kostenberechnung nach DIN 276 oder
bei Standardisierten Einheitskosten (SEK): entsprechender Bauerläuterungsbericht und Berechnung der Nettoraumfläche, bestätigt durch Bauvorlageberechtigte/n
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sofern relevant: denkmalschutzrechtliche Genehmigung
- bei Mischnutzung (nicht alleinige Nutzung im Sinne der Fördermaßnahme) wird die Nutzflächenberechnung nach DIN 277 benötigt (entfällt bei Standardisierten Einheitskosten)
- bei unternehmerischer Tätigkeit:
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Geschäftsplan
- Vorlage der Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung
- Fotos vom Ist-Zustand
- Schriftliche Erklärung, dass mit der Umsetzung des Vorhabens noch nicht begonnen wurde.
- Schriftliche Erklärung, dass das Vorhaben ohne Fördermittel in dieser Art und Weise nicht umgesetzt werden würde.
- Schriftliche Erklärung, dass keine andere Förderung, insbesondere SchulInfra oder VwV Kita
Bau, in Anspruch genommen wird.
- Schriftliche Erklärung bei Bauvorhaben, dass das Gebäude vor 1990 (Jahr der Bezugsfertigstellung) errichtet wurde.
Sie können für die Selbsterklärungen die Vorlage nutzen.