C2.01

Aufwertung bestehender Objekte mit Bedeutung für Freizeit, Kultur und Tourismus

Erläuterung

Hinweis:

Eine Aufwertung liegt vor, wenn damit eine Verbesserung der Wertschöpfung im Bereich des Tourismus, des Freizeitbereichs oder der Kultur zu erwarten ist.

Sanierung des Empfangsbereichs der Burg Schönfels - Lichtentanne OT Schönfels
Sanierung des Empfangsbereichs der Burg Schönfels - Lichtentanne OT Schönfels

Notwendige Unterlagen

  • ausgefülltes Formblatt und Fotos
  • Beschreibung des Vorhabens mit Zielstellung
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse bzw. eines gleichgestellten Eigentumsrechts
  • Planungsunterlagen:

bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben:

  • a) Vorliegen der Baugenehmigung mit Bauzeichnungen/ Skizzen und b) vollständige Bauantragsunterlagen nach Durchführungsverordnung zur SächsBO in Kopie und

bei baugenehmigungsfreien Vorhaben:

Vorliegen der Entwurfsplanung angelehnt an die Phase 3 HOAI (inkl. zeichnerischer Darstellung aller Grundrissebenen und Ansichten im Bestands- und Entwurfsmodus) und Kostenberechnung nach DIN 276 oder

bei Standardisierten Einheitskosten (SEK): entsprechender Bauerläuterungsbericht und Berechnung der Nettoraumfläche, bestätigt durch Bauvorlageberechtigte/n

  • sofern relevant: denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  • bei Mischnutzung (nicht alleinige Nutzung im Sinne der Fördermaßnahme) wird die Nutzflächenberechnung nach DIN 277 benötigt (entfällt bei Standardisierten Einheitskosten)
  • bei unternehmerischer Tätigkeit:
    • Geschäftsplan
    • Vorlage der Gewerbeanmeldung
    • Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Fotos vom Ist-Zustand

Notwendige Stellungnahmen

  • Stellungnahme der Gemeinde, dass das Vorhaben passfähig mit den aktuell bedeutsamen Strategien und Planungen ist
  • Stellungnahme der Tourismusregion Zwickau e.V. oder des Tourismusverbandes Erzgebirge e.V.
  • bei Anbauten und Erweiterungen an Gebäuden: Stellungnahme des Bauvorlageberechtigten, dass diese nicht mehr als 50 % der bestehenden Kubatur des Gebäudes ausmachen, sich harmonisch ins Ortsbild fügen und für die Nutzbarkeit der Gebäudefunktionen wichtig sind.

Notwendige Selbsterklärungen

  • Schriftliche Erklärung, dass noch nicht mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen wurde
  • Schriftliche Erklärung, dass das Vorhaben ohne Fördermittel in dieser Art und Weise nicht umgesetzt werden würde
  • Schriftliche Erklärung, dass keine andere Förderung in Anspruch genommen wird
  • Schriftliche Erklärung bei Bauvorhaben, dass das Gebäude vor 1990 (Jahr der Bezugsfertigstellung) errichtet wurde

Sie können für Selbsterklärungen die Vorlage nutzen.