C2.02

Schaffung begleitender Infrastruktur entlang touristisch genutzter Wege

Erläuterung

Förderfähig sind u.a.: Rastplätze, Servicestationen, E-Bike-Ladestationen, Bike&Ride - Schnittstellen, Wohnmobilstellplätze, Beschilderung oder Infomaterial, usw.


Notwendige Unterlagen

  • ausgefülltes Formblatt
  • Beschreibung des Vorhabens mit Zielstellung
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse bzw. eines gleichgestellten Eigentumsrechts
  • Planungsunterlagen

bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben:

  • a) Vorliegen der Baugenehmigung mit Bauzeichnungen/ Skizzen und b) vollständige Bauantragsunterlagen nach Durchführungsverordnung zur SächsBO in Kopie und

bei baugenehmigungsfreien Vorhaben:

Vorliegen der Entwurfsplanung angelehnt an die Phase 3 HOAI (inkl. zeichnerischer Darstellung aller Grundrissebenen und Ansichten im Bestands- und Entwurfsmodus) und Kostenberechnung nach DIN 276 oder

bei Standardisierten Einheitskosten (SEK): entsprechender Bauerläuterungsbericht und Berechnung der Nettoraumfläche, bestätigt durch Bauvorlageberechtigte/n

  • sofern relevant: denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  • bei Mischnutzung (nicht alleinige Nutzung im Sinne der Fördermaßnahme) wird die Nutzflächenberechnung nach DIN 277 benötigt (entfällt bei Standardisierten Einheitskosten)
  • bei unternehmerischer Tätigkeit:
    • Geschäftsplan
    • Vorlage der Gewerbeanmeldung
    • Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Planungsunterlagen bei Tiefbauvorhaben
    • bei genehmigungspflichtigen Tiefbau-Vorhaben wird eine Genehmigungsplanung gemäß Phase 4 der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure HOAI, einschließlich Erläuterungsbericht mit genauer Beschreibung des Vorhabens, mit Zielstellung, Bestandteilen, Umfang und Aussagen zur Umweltauswirkung und zur Einhaltung von Umweltauflagen (inkl. Nachweisführung zu den Themen Demografie und Versiegelungsbilanz) benötigt sowie sonstige Genehmigungen gemäß Phase 4 der HOAI sowie Stellungnahmen aller Medienträger der Ver- und Entsorgung (Abwasseranlagen, Trinkwasser, Strom- und Gasversorgung und Kommunikationsmedien) zur zukünftigen Bedarfsplanung für die beantragte Maßnahme
  • bei nicht-investiven Vorhaben: 3 Kostenangebote oder Kostenaufstellung
  • Fotos vom Ist-Zustand

Notwendige Stellungnahmen

  • Stellungnahme der Gemeinde, dass das Vorhaben passfähig mit den aktuell bedeutsamen Strategien und Planungen ist
  • Stellungnahme der Tourismusregion Zwickau e.V. oder des Tourismusverbandes Erzgebirge e.V.
  • bei Anbauten und Erweiterungen an Gebäuden: Stellungnahme des Bauvorlageberechtigten, dass diese nicht mehr als 50 % der bestehenden Kubatur des Gebäudes ausmachen, sich harmonisch ins Ortsbild fügen und für die Nutzbarkeit der Gebäudefunktionen wichtig sind.

Notwendige Selbsterklärungen

  • Schriftliche Erklärung, dass mit der Umsetzung des Vorhabens noch nicht begonnen wurde
  • Schriftliche Erklärung, dass das Vorhaben ohne Fördermittel in dieser Art und Weise nicht umgesetzt werden würde
  • Schriftliche Erklärung, dass keine andere Förderung in Anspruch genommen wird

Sie können für die Selbsterklärungen die Vorlage nutzen.