C2.03

Verbesserung des Angebots im Bereich Beherbergung und Gastronomie

Hinweis

Sofern sich das Vorhaben auf die Schaffung von Beherbergungsangeboten bezieht, ist eine Mindestanzahl von 5 Gästebetten vorgesehen.

Verbesserung des touristischen Angebotes Rittergut Mosel - in Zwickau OT Mosel
Verbesserung des touristischen Angebotes Rittergut Mosel - in Zwickau OT Mosel

Notwendige Unterlagen

  • ausgefülltes Formblatt und Fotos
  • Beschreibung des Vorhabens mit Zielstellung
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse bzw. eines gleichgestellten Eigentumsrechts
  • Planungsunterlagen

bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben:

  • a) Vorliegen der Baugenehmigung mit Bauzeichnungen/ Skizzen und b) vollständige Bauantragsunterlagen nach Durchführungsverordnung zur SächsBO in Kopie und

bei baugenehmigungsfreien Vorhaben:

Vorliegen der Entwurfsplanung angelehnt an die Phase 3 HOAI (inkl. zeichnerischer Darstellung aller Grundrissebenen und Ansichten im Bestands- und Entwurfsmodus) und Kostenberechnung nach DIN 276 oder

bei Standardisierten Einheitskosten (SEK): entsprechender Bauerläuterungsbericht und Berechnung der Nettoraumfläche, bestätigt durch Bauvorlageberechtigte/n

  • sofern relevant: denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  • bei Mischnutzung (nicht alleinige Nutzung im Sinne der Fördermaßnahme) wird die Nutzflächenberechnung nach DIN 277 benötigt (entfällt bei Standardisierten Einheitskosten)
  • bei unternehmerischer Tätigkeit:
    • Geschäftsplan
    • Vorlage der Gewerbeanmeldung
    • Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung
  • bei nicht-investiven Vorhaben: 3 Kostenangebote oder Kostenaufstellung
  • Fotos vom Ist-Zustand

Notwendige Stellungnahmen

  • Stellungnahme der Gemeinde, dass das Vorhaben passfähig mit den aktuell bedeutsamen Strategien und Planungen ist
  •          Stellungnahme der Tourismusregion Zwickau e.V.  oder des Tourismusverbandes Erzgebirge e.V., dass das Vorhaben:

    • dort erfolgt, wo ein wirklicher Bedarf besteht,
    • besonders innovativ ist und sich auf ein vermarktbares Thema bezieht,
    • die Qualität touristischer Infrastruktur, Gastronomie-, oder Beherbergungsangebote verbessert
  • Bei Anbauten und Erweiterungen an Gebäuden: Stellungnahme der/des Bauvorlageberechtigten, dass diese nicht mehr als 50 % der bestehenden Kubatur des Gebäudes ausmachen, sich harmonisch ins Ortsbild fügen und für die Nutzbarkeit der Gebäudefunktionen wichtig sind
  • Bei Gründungen: Stellungnahme der zuständigen Kammer zur Plausibilität des Betriebskonzeptes

Notwendige Selbsterklärungen

  • Schriftliche Erklärung, dass mit der Umsetzung des Vorhabens noch nicht begonnen wurde.
  • Schriftliche Erklärung, dass keine andere Förderung in Anspruch genommen wird
  • Schriftliche Erklärung, dass das Vorhaben ohne Fördermittel in dieser Art und Weise nicht umgesetzt werden würde
  • Schriftliche Erklärung bei Bauvorhaben, dass das Gebäude vor 1990 (Jahr der Bezugsfertigstellung) errichtet wurde
  • Schriftliche Erklärung bei Vorhaben, die sich auf die geplante Schaffung von Beherbergungsangeboten bezieht, dass eine Mindestzahl von 5 Gästebetten erreicht wird

Sie können für die Selbsterklärung die Vorlage nutzen.