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Förderung von investiven Vorhaben zur Um- oder Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz mit dem Zweck der Schaffung einer Wohnnutzung für den Eigenbedarf oder zur Nutzung durch Verwandtschaft 1. Grades. Nicht förderfähig ist Wohnraum zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben:
bei baugenehmigungsfreien Vorhaben:
Vorliegen der Entwurfsplanung angelehnt an die Phase 3 HOAI (inkl. zeichnerischer Darstellung aller Grundrissebenen und Ansichten im Bestands- und Entwurfsmodus) und Kostenberechnung nach DIN 276 oder
bei Standardisierten Einheitskosten (SEK): entsprechender Bauerläuterungsbericht und Berechnung der Nettoraumfläche, bestätigt durch Bauvorlageberechtigte/n
Sie können für die Selbsterklärungen die Vorlage nutzen.