A1.01

Umnutzung leerstehender Gebäude für eine gewerbliche Nutzung, Sanierung von Außenfassaden

Erläuterung

Baumaßnahmen zur (a) Um- und Wiedernutzung von leer stehender Bausubstanz mit dem Zweck der Schaffung einer gewerblichen Nutzung (z.B. im Zuge einer Existenzgründung) bzw. für den (b) Erhalt und die Modernisierung der Außenhülle eines  gewerblich genutzten Gebäudes als Beitrag zur Standortsicherung des Unternehmens

Umnutzung leer stehender Gebäude für eine gwerbliche Nutzung - Firma Recom Werdau OT Steinpleis
Umnutzung leer stehender Gebäude für eine gwerbliche Nutzung - Firma Recom Werdau OT Steinpleis

Notwendige Unterlagen

  • ausgefülltes Formblatt und aktuelle Fotos
  • Beschreibung des Vorhabens mit Zielstellung in Form eines Geschäftsplanes
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse bzw. eines gleichgestellten Eigentumsrechts
  • Planungsunterlagen

bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben:

  • a) Vorliegen der Baugenehmigung mit Bauzeichnungen/ Skizzen und b) vollständige Bauantragsunterlagen nach Durchführungsverordnung zur SächsBO in Kopie und

bei baugenehmigungsfreien Vorhaben:

Vorliegen der Entwurfsplanung angelehnt an die Phase 3 HOAI (inkl. zeichnerischer Darstellung aller Grundrissebenen und Ansichten im Bestands- und Entwurfsmodus) und Kostenberechnung nach DIN 276 oder

bei Standardisierten Einheitskosten (SEK): entsprechender Bauerläuterungsbericht und Berechnung der Nettoraumfläche, bestätigt durch Bauvorlageberechtigte/n

  • sofern relevant: denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  • bei Mischnutzung (nicht alleinige Nutzung im Sinne der Fördermaßnahme) wird die Nutzflächenberechnung nach DIN 277 benötigt (entfällt bei Standardisierten Einheitskosten)
  • Vorlage einer Gewerbeanmeldung
  • Fotos vom Ist-Zustand

Notwendige Stellungnahmen

  • Stellungnahme der Kommune, dass das Vorhaben passfähig mit den aktuell bedeutsamen Strategien und Planungen ist.
  • Nachweis über die Vorsteuerabzugsberechtigung
  • bei Anbauten und Erweiterungen an Gebäuden: Stellungnahme der/des Bauvorlageberechtigten, dass diese nicht mehr als 50 % der bestehenden Kubatur des Gebäudes ausmachen, sich harmonisch ins Ortsbild fügen und für die Nutzbarkeit der Gebäudefunktionen wichtig sind.
  • bei Gründungen: Stellungnahme der zuständigen Kammer zur Plausibilität des Betriebskonzeptes

Notwendige Selbsterklärungen

  • Schriftliche Erklärung, dass mit der Umsetzung des Vorhabens noch nicht begonnen wurde.
  • Schriftliche Erklärung, dass das Vorhaben in der Art und Weise ohne Fördermittel nicht umgesetzt werden würde.
  • Schriftliche Erklärung, dass keine andere Förderung, insbesondere GRW-Förderung, in Anspruch genommen wird.
  • Schriftliche Erklärung bei Bauvorhaben, dass das Gebäude vor 1990 (Jahr der Bezugsfertigstellung) errichtet wurde.

Sie können für die Selbsterklärungen die Vorlage nutzen.