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B3.01

Erhalt, Modernisierung und Erweiterung wohnortnaher Kitas und Schulen

Erläuterung

Bauliche Vorhaben zur Standortsicherung und bedarfsgerechter Weiterentwicklung von Kitas und Schulen.

Hinweise: In sich abgeschlossene Bauabschnitte sind möglich.

Modernisierung von Schulen - Oberschule in Lichtentanne
Modernisierung von Schulen - Oberschule in Lichtentanne

Notwendige Unterlagen

  • ausgefülltes Formblatt und Fotos
  • Beschreibung des Vorhabens mit Zielstellung
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse bzw. eines gleichgestellten Eigentumsrechts
  • Planungsunterlagen

bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben:

  • a) Vorliegen der Baugenehmigung mit Bauzeichnungen/ Skizzen und b) vollständige Bauantragsunterlagen nach Durchführungsverordnung zur SächsBO in Kopie und

bei baugenehmigungsfreien Vorhaben:

Vorliegen der Entwurfsplanung angelehnt an die Phase 3 HOAI (inkl. zeichnerischer Darstellung aller Grundrissebenen und Ansichten im Bestands- und Entwurfsmodus) und Kostenberechnung nach DIN 276 oder

bei Standardisierten Einheitskosten (SEK): entsprechender Bauerläuterungsbericht und Berechnung der Nettoraumfläche, bestätigt durch Bauvorlageberechtigte/n

  • sofern relevant: denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  • bei Mischnutzung (nicht alleinige Nutzung im Sinne der Fördermaßnahme) wird die Nutzflächenberechnung nach DIN 277 benötigt (entfällt bei Standardisierten Einheitskosten)
  • bei unternehmerischer Tätigkeit:
    • Geschäftsplan
    • Vorlage der Gewerbeanmeldung
    • Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Fotos vom Ist-Zustand

Notwendige Stellungnahmen

  • Stellungnahme der Gemeinde, dass das Vorhaben passfähig mit den aktuell bedeutsamen Strategien und Planungen ist
  • Stellungnahme des jeweiligen Planungsträgers für Vorhaben, die einer öffentlichen Bedarfsplanung unterliegen
  • bei Anbauten und Erweiterungen an Gebäuden: Stellungnahme der/des Bauvorlageberechtigten, dass diese nicht mehr als 50 % der bestehenden Kubatur des Gebäudes ausmachen, sich harmonisch ins Ortsbild fügen und für die Nutzbarkeit der Gebäudefunktionen wichtig sind

Notwendige Selbsterklärungen

  • Schriftliche Erklärung, dass mit der Umsetzung des Vorhabens noch nicht begonnen wurde.
  • Schriftliche Erklärung, dass das Vorhaben ohne Fördermittel in dieser Art und Weise nicht umgesetzt werden würde.
  • Schriftliche Erklärung, dass keine andere Förderung, insbesondere SchulInfra oder VwV Kita Bau, in Anspruch genommen wird.
  • Schriftliche Erklärung bei Bauvorhaben, dass das Gebäude vor 1990 (Jahr der Bezugsfertigstellung) errichtet wurde.

Sie können für die Selbsterklärungen die Vorlage nutzen.