D2.01

Belebung von Bausubstanz für nicht gewerbliche dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen

Erläuterung

Investive Vorhaben zur Sanierung von und zu Einrichtungen für soziale und kulturelle Zwecke wie z.B. Begenungsstätten für die ländliche Bevölkerung oder Vereinsanlagen.

 

Nicht investive Vorhaben zur Förderung der Vernetzung, Qualitätssteigerung und nachhaltigen Bewirtschaftung der Einrichtungen.

Sanierung eines Jugendclubs - in Crimmitschau OT Mannichswalde
Sanierung eines Jugendclubs - in Crimmitschau OT Mannichswalde

Notwendige Unterlagen

  • ausgefülltes Formblatt
  • Beschreibung des Vorhabens mit Zielstellung
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse bzw. eines gleichgestellten Eigentumsrechts
  • Planungsunterlagen

bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben:

  • a) Vorliegen der Baugenehmigung mit Bauzeichnungen/ Skizzen und b) vollständige Bauantragsunterlagen nach Durchführungsverordnung zur SächsBO in Kopie und

bei baugenehmigungsfreien Vorhaben:

Vorliegen der Entwurfsplanung angelehnt an die Phase 3 HOAI (inkl. zeichnerischer Darstellung aller Grundrissebenen und Ansichten im Bestands- und Entwurfsmodus) und Kostenberechnung nach DIN 276 oder

bei Standardisierten Einheitskosten (SEK): entsprechender Bauerläuterungsbericht und Berechnung der Nettoraumfläche, bestätigt durch Bauvorlageberechtigte/n

  • sofern relevant: denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  • bei Mischnutzung (nicht alleinige Nutzung im Sinne der Fördermaßnahme) wird die Nutzflächenberechnung nach DIN 277 benötigt (entfällt bei Standardisierten Einheitskosten)
  • Nutzungskonzept mindestens im Zweckbindungszeitraum (nicht bei alleiniger Außensanierung).
  • bei unternehmerischer Tätigkeit:
    • Geschäftsplan
    • Vorlage der Gewerbeanmeldung
    • Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Fotos vom Ist-Zustand

Notwendige Stellungnahmen

  • Stellungnahme der Gemeinde, dass das Vorhaben passfähig mit den aktuell bedeutsamen Strategien und Planungen
  • bei Anbauten und Erweiterungen an Gebäuden: Stellungnahme des Bauvorlageberechtigten, dass diese nicht mehr als 50 % der bestehenden Kubatur des Gebäudes ausmachen, sich harmonisch ins Ortsbild fügen und für die Nutzbarkeit der Gebäudefunktionen wichtig sind

Notwendige Selbsterklärungen

  • Schriftliche Erklärung, dass mit der Umsetzung des Vorhabens noch nicht begonnen wurde
  • Schriftliche Erklärung, dass keine andere Förderung in Anspruch genommen wird
  • Schriftliche Erklärung, dass das Vorhaben ohne Fördermittel in dieser Art und Weise nicht umgesetzt werden würde
  • Schriftliche Erklärung bei Bauvorhaben, dass das Gebäude vor 1990 (Jahr der Bezugsfertigstellung) errichtet wurde

Sie können für die Selbsterklärungen die Vorlage benutzen.