E2.04

Abbruch baulicher Anlagen und technischer Infrastruktur

Erläuterung

Förderung des Rückbaus baulicher Anlagen sowie technischer Infrastruktur mit folgender Nachnutzung: Renaturierung oder landwirtschaftliche Nutzung


Notwendige Unterlagen

  • ausgefülltes Formblatt
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse bzw. eines gleichgestellten Eigentumsrechts
  • Abrissgenehmigung
  • 3 Kostenangebote
  • Fotos vom Ist-Zustand

Notwendige Stellungnahmen

  • Stellungnahme der Gemeinde, dass das Vorhaben passfähig mit den aktuell bedeutsamen Strategien und Planungen ist

Notwendige Selbsterklärungen

  • Schriftliche Erklärung, dass mit der Umsetzung des Vorhabens noch nicht begonnen wurde
  • Schriftliche Erklärung, dass keine andere Förderung in Anspruch genommen wird
  • Schriftliche Erklärung, dass das Vorhaben ohne Fördermittel in dieser Art und Weise nicht umgesetzt werden würde

Sie können für die Selbsterklärungen die Vorlage nutzen.