Begünstigte können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich der Lokalen Aktionsgruppe sein.
Die LEADER-Region "Zwickauer Land" fördert demnach Gebietskörperschaften, natürliche Personen, Unternehmen und Sonstige wie Vereine.