Die LEADER-Region Zwickauer Land ermöglicht mit dem "Regionalbudget Zwickauer Land" die Umsetzung kleiner Projekte mit großer Wirkung zur Entwicklung der ländlichen Räume.
Das Regionalbudget wird gefördert aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie aus einem Eigenanteil der 18 Städte und Gemeinden im LEADER-Gebiet.
Ländliche Räume?
Die Projekte können nur in den hell dargestellten Ortsteilen umgesetzt werden. Ausgeschlossen sind die Stadtzentren von Crimmitschau, Werdau, Zwickau, Wilkau-Haßlau und Kirchberg.
Die förderfähigen Ortsteile von Zwickau sind:
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Gebietskörperschaften und eingetragene gemeinnützige Vereine.
Was sind Kleinprojekte?
Wie hoch ist die Förderung?
Es wird ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% der förderfähigen Gesamtkosten gewährt.
Das gesamte Projekt muss zunächst vorfinanziert werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Dezember 2023.
Was wird gefördert?
eingetragene gemeinnützige Vereine
ACHTUNG: Die Anschaffung lediglich von Material ist möglich, dennoch muss das Gesamtprojekt bis zum 13.11.2023 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Kommunen und kommunale Eigenbetriebe
Was wird nicht gefördert?
Ankauf von Grundstücken, Kauf von Tieren, gebrauchte Gegenstände, Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder), Bau- und
Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung, gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
Leistungen der öffentlichen Verwaltung, Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen
etc.), Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB, einzelbetriebliche Beratung, Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
Personalleistungen.
Zeitplanung
20.03.2023 - 24.04.2023 Aufruf zur Einreichung von Projekten. Es besteht keine Nachreichfrist.
31.05.2023 Auswahl der zu
fördernden Projekte durch das Entscheidungsgremium
Folgende Kleinprojekte wurden ausgewählt
02.06.2023 Unterzeichnung der privatrechtlichen Verträge als Grundlage der Umsetzung
ab 02.06.2023 Umsetzung der Projekte
13.11.2023 Abrechnung der Projekte (Unterlagen s. unten)
anschließend Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung
der Umsetzung bis 31.12.2023.
Damit besteht ein Umsetzungszeitraum von 5,5 Monaten.
Fragen oder Hinweise?
Das Regionalmanagement berät Sie neutral und kostenfrei.
Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die
Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.