Die LEADER-Region Zwickauer Land ermöglicht mit dem "Regionalbudget Zwickauer Land" die Umsetzung kleiner Projekte mit großer Wirkung zur Entwicklung der ländlichen Räume.
Das Regionalbudget wird gefördert aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie aus einem Eigenanteil der 18 Städte und Gemeinden im LEADER-Gebiet.
Ländliche Räume?
Die Projekte können nur in den dunkel dargestellten Ortsteilen umgesetzt werden. Ausgeschlossen sind die Stadtzentren von Crimmitschau, Werdau, Zwickau, Wilkau-Haßlau und Kirchberg.
Die förderfähigen Ortsteile von Zwickau sind:
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Städte und Gemeinden der oben benannten Gebietskulisse.
Was sind Kleinprojekte?
Kleinprojekte haben Gesamtkosten von maximal 5.000 € und mindestens 2.500 €.
Wie hoch ist die Förderung?
Es wird ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% der förderfähigen Gesamtkosten gewährt.
Das gesamte Projekt muss zunächst vorfinanziert werden.
Was wird gefördert?
Was wird nicht gefördert?
Ankauf von Grundstücken; Kauf von Tieren, gebrauchte Gegenstände; Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder); Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten; Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung; gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten; Leistungen der öffentlichen Verwaltung; Unterhaltung (z.B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z.B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.); Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB; einzelbetriebliche Beratung; Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements; Personalleistungen.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
26.10.-28.10.2020 Aufruf zur Einreichung von Projekten. Es besteht keine
Nachreichfrist.
04.11.2020 Auswahl der zu
fördernden Projekte durch das Entscheidungsgremium im schriftlichen Verfahren
04.11.2020 Unterzeichnung der privatrechtlichen Verträge als Grundlage der Umsetzung
anschließend Umsetzung der Projekte
15.11.2020
Fertigstellung und Abrechnung der Projekte
anschl.
Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung der Umsetzung bis 31.12.2020.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Gebietskörperschaften und gemeinnützige Vereine.
Was sind Kleinprojekte?
Wie hoch ist die Förderung?
Es wird ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% der förderfähigen Gesamtkosten gewährt.
Das gesamte Projekt muss zunächst vorfinanziert werden.
Was wird gefördert?
Die wichtigsten Termine im Überblick:
02.03.2020 - 30.03.2020 Aufruf zur Einreichung von Projekten. Es besteht keine Nachreichfrist.
06.05.2020 Auswahl der zu
fördernden Projekte durch das Entscheidungsgremium im schriftlichen Verfahren
11.05.2020 Unterzeichnung der privatrechtlichen Verträge als Grundlage der Umsetzung
anschließend Umsetzung der Projekte
15.10.2020 Fertigstellung der Projekte
15.11.2020
Abrechnung der Projekte
anschl.
Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung der Umsetzung bis 31.12.2020.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
02.03.2020 - 30.03.2020 Aufruf zur Einreichung von Projekten. Es besteht keine Nachreichfrist.
06.05.2020 Auswahl der zu
fördernden Projekte durch das Entscheidungsgremium im schriftlichen Verfahren
11.05.2020 Unterzeichnung der privatrechtlichen Verträge als Grundlage der Umsetzung
anschließend Umsetzung der Projekte
15.10.2020 Fertigstellung der Projekte
15.11.2020
Abrechnung der Projekte
anschl.
Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung der Umsetzung bis 31.12.2020.
Das Regionalmanagement berät Sie neutral und kostenfrei.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich eingetragene gemeinnützige Vereine.
Was sind Kleinprojekte?
Es muss ein Mindestzuschuss von 500 € beantragt werden.
Die Förderung beträgt maximal 3.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss, wobei die Gesamtkosten 3.750 € nicht übersteigen dürfen. Es steht ein Restbudget in Höhe von 14.000 € zur Verfügung.
Wie hoch ist die Förderung?
Es wird ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% der förderfähigen Gesamtkosten gewährt.
Das gesamte Projekt muss zunächst vorfinanziert werden.
Was wird gefördert?
Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen (bspw. Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsstätten, Feuerwehren, Jugendclubs) durch Anschaffung von Ausstattung.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
02.06.2020 - 30.06.2020 Aufruf zur Einreichung von Projekten. Es besteht keine Nachreichfrist.
03.08.2020 Auswahl der zu
fördernden Projekte durch das Entscheidungsgremium in öffentlicher Sitzung
10.08.2020 Unterzeichnung der privatrechtlichen Verträge als Grundlage der Umsetzung
anschließend Umsetzung der Projekte
15.10.2020 Fertigstellung der Projekte
15.11.2020
Abrechnung der Projekte
anschl.
Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung der Umsetzung bis 31.12.2020.
Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die
Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.