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E3.

Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsieglung und Renaturierung

Wir fördern:

Rückbau baulicher Anlagen sowie technischer Infrastruktur mit entsprechendem Nachnutzungskonzept zur Renaturierung oder (Teil-) Versiegelung. Abbrüche im Außenbereich nur bei anschließender Renaturierung oder Nutzung für erneuerbare Energien.


Die Konditionen:

Antragsberechtigte Fördersatz Maximalzuschuss

 alle

50 %

50.000 €


Sie benötigen für eine Antragstellung Folgendes:

  • ausgefülltes Formblatt
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • ausführliche Projektbeschreibung mit überprüfbaren Zielstellungen und Kostenschätzung ( wenn möglich, mit mind. 3 Angeboten, bei kommunalen Vorhaben: Kostenplausibilisierung) oder Kostenberechnung nach DIN 276

Nach diesen Kriterien wählen wir die besten Projekte aus:

  1. Vollständigkeit der Unterlagen (s.o.)
  2. Mehrwertprüfung (für alle Projekte gleich)
  3. Fachprüfung je nach Handlungsfeld (teils nicht relevant)