Die LEADER-Region Zwickauer Land ermöglicht mit dem "Regionalbudget Zwickauer Land" die Umsetzung kleiner Projekte mit großer Wirkung zur Entwicklung der ländlichen Räume.
Das Regionalbudget wird gefördert aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie aus einem Eigenanteil der 18 Städte und Gemeinden im LEADER-Gebiet.
Ländliche Räume?
Die Projekte können nur in den hell dargestellten Ortsteilen umgesetzt werden. Ausgeschlossen sind die Stadtzentren von Crimmitschau, Werdau, Zwickau, Wilkau-Haßlau und Kirchberg.
Die förderfähigen Ortsteile von Zwickau sind:
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Gebietskörperschaften und eingetragene gemeinnützige Vereine.
Was sind Kleinprojekte?
Kleinprojekte umfassen Kosten von 2.500 € bis maximal 6.500 € (brutto).
Wie hoch ist die Förderung?
Es wird ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% der förderfähigen Gesamtkosten gewährt: mindestens 2.000 €, maximal 5.200 €.
Das gesamte Projekt muss zunächst vorfinanziert werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Dezember 2024.
Was wird gefördert?
eingetragene gemeinnützige Vereine.
Kommunen und kommunale Eigenbetriebe
Was wird nicht gefördert?
Zeitplanung:
16.04.2024 - 10.05.2024 Einreichung von Kleinprojekten. Es besteht keine Nachreichmöglichkeit.
13.06.2024 Auswahl der zu fördernden Projekte durch das Entscheidungsgremium
ab 17.06.2024 Umsetzung der Projekte
15.11.2024 Abrechnung der Projekte
anschließend Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung der Umsetzung bis
31.12.2024.
Damit besteht ein Umsetzungszeitraum von ca. 5 Monaten.
Fragen oder Hinweise?
Das Regionalmanagement berät Sie neutral und kostenfrei.
Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die
Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.