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Um- und Wiedernutzung leerstehender ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken

Wir fördern:

Förderung von investiven Vorhaben zur Um- oder Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz mit der Zweck der Schaffung einer Wohnnutzung für den Eigenbedarf oder zur Nutzung durch Verwandtschaft 1. Grades. In Betracht kommen nur denkmalgeschützte oder ortsbildprägende* Gebäude.


Bitte beachten Sie:

  • Alle LEADER-Vorhaben benötigen einen Mehrwert, der bei Wohnbauvorhaben derzeit nur erreicht wird, wenn
  1. die Kommune, in der das Vorhaben umgesetzt wird, ein Entwicklungskonzept (IGEk, InSek) hat, das nicht älter als 10 Jahre ist und dessen Ziele das Vorhaben erfüllen hilft oder/und
  2. die Antragstellenden bislang außerhalb der LEADER-Region gelebt haben und damit Zuzug generieren. 

*Ortsbildprägend ist ein Gebäude, wenn es an zentraler Stelle steht, oder an einer Sichtachse, oder wenn es den Ortsrand prägt oder die Dachlandschaft oder Teil eines Ensembles ist. Die Einschätzung nimmt die jeweilige Kommune in einer entsprechenden Stellungnahme vor (s.u.).

  • Auf Mehrseithöfen und innerhalb eines Gebäudes kann in der Förderperiode 2023-2027 nur ein Bauvorhaben gefördert werden, ausgenommen sind Vorhaben von eingetragenen gemeinnützigen Vereinen.
  • Sofern das Vorhaben Anbauten und Erweiterungen vorsieht, fügen diese sich harmonisch in das Gebäude und das Ortsbild ein, machen nicht mehr als 50% der Kubatur des schon bestehenden Gebäudes aus und leisten einen wichtigen Beitrag für die Herstellung der Nutzbarkeit der Gebäudefunktion. Eine entsprechende Erklärung der/des Bauvorlageberechtigten liegt vor.

Die Konditionen:

Antragsberechtigte Fördersatz Maximalzuschuss
natürliche Personen                                                 40 % 75.000 €

Sie benötigen für eine Antragstellung Folgendes:

  • ausgefülltes Formblatt
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Nachweis des Eigentums gem. LEADER-Richtlinie
  • Planungsunterlagen: Entwurfsplanung Phase 3 der Honorarordnung für ArchitektInnen und IngenieurInnen (kurz HOAI) mit Kostenermittlung (Kostenberechnung DIN 276 oder Standardisierte Einheitskosten, bestätigt durch bauvorlageberechtigte Person)
  • Bei Vorhaben des privaten Sektors ist eine positive kommunale Stellungnahme nötig. Diese liegt als Formular bei den Kommunen vor und kann bei Vorliegen der Projektunterlagen den Antragstellenden auf Anfrage erstellt werden.

Nach diesen Kriterien wählen wir die besten Projekte aus:

  1. Vollständigkeit der Unterlagen (s.o.)
  2. Mehrwertprüfung (für alle Projekte gleich)
  3. Fachprüfung je nach Handlungsfeld (teils nicht relevant)