Regionalbudget Zwickauer Land 2024

145.000 € für Kleinprojekte - Bewerbungsfrist: 16. April - 10. Mai 2024

Die LEADER-Region Zwickauer Land ermöglicht mit dem "Regionalbudget Zwickauer Land" die Umsetzung kleiner Projekte mit großer Wirkung zur Entwicklung der ländlichen Räume.

Das Regionalbudget wird gefördert aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie aus einem Eigenanteil der 18 Städte und Gemeinden im LEADER-Gebiet.

 

Ländliche Räume?

Die Projekte können nur in den hell dargestellten Ortsteilen umgesetzt werden. Ausgeschlossen sind die Stadtzentren von Crimmitschau, Werdau, Zwickau, Wilkau-Haßlau und Kirchberg.

 

Die förderfähigen Ortsteile von Zwickau sind:

  • Schlunzig
  • Hartmannsdorf
  • Hüttelsgrün (NEU)
  • Oberrothenbach
  • Niederhohndorf
  • Crossen
  • Schneppendorf
  • Pöhlau
  • Äußere Dresdner/Pöhlauer Straße (NEU)
  • Rottmannsdorf

Projektaufruf 2024

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Gebietskörperschaften und eingetragene gemeinnützige Vereine.

 

Was sind Kleinprojekte?

Kleinprojekte umfassen Kosten von 2.500 € bis maximal 6.500 € (brutto).

 

Wie hoch ist die Förderung?

Es wird ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% der förderfähigen Gesamtkosten gewährt: mindestens 2.000 €, maximal 5.200 €.

Das gesamte Projekt muss zunächst vorfinanziert werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Dezember 2024.

 

Was wird gefördert?

 

eingetragene gemeinnützige Vereine.

  •     Erwerb von Trachten, Musikinstrumenten und Vereinsfahnen
  •     Erwerb von Ausstattungen
  •     Gestaltung und/oder Druck von kostenlosen Präsentationsmaterialien, bspw. Flyer, Poster, Broschüren
  •     Gestaltung von Homepages und Apps
  •     Erwerb von Multimediatechnik.

Kommunen und kommunale Eigenbetriebe

  • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen und Ortsrändern mit öffentliche Zugänglichkeit, z.B. durch Sitzgelegenheiten, Begrünungen, Spielplatzgeräte
  • Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen (bspw. Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsstätten,  Jugendclubs) durch kleinere Baumaßnahmen und Anschaffung von Ausstattung
  • Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen durch kleiner Baumaßnahmen und Anschaffung  von Ausstattung
  • Erhaltung und Ausbau sonstiger sozialbezogener dörflicher Infrastruktureinrichtungen, hier: Kitas, Schulen, Horte
  • Abriss oder Teilbabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung von brach gefallenen Flächen sowie Entsorgung dabei anfallender Abrissmaterialien.

Was wird nicht gefördert?

  • Ankauf von Grundstücken
  • Kauf von Tieren
  • Anschaffung gebrauchter Gegenstände
  • Anschaffung von Beleidung (Ausnahme Trachten und Historische Gewänder)
  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung, Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.)
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
  • einzelbetriebliche Beratung, Personalleistungen.

Zeitplanung:

16.04.2024 - 10.05.2024  Einreichung von Kleinprojekten. Es besteht keine Nachreichmöglichkeit.

13.06.2024                            Auswahl der zu fördernden Projekte durch das Entscheidungsgremium

ab 17.06.2024                      Umsetzung der Projekte

15.11.2024                          Abrechnung der Projekte

anschließend                       Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung der Umsetzung bis 31.12.2024.

Damit besteht ein Umsetzungszeitraum von ca. 5 Monaten.


Vereine


Antragsunterlagen

  • Förderantrag
  • 1 aussagekräftiges Angebot oder Preisrecherche
  • Nachweis des Eigenanteils (bspw. durch Kopie des Kontoauszugs)
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung zu dem Gebäude oder Grundstück das durch das Kleinprojekt aufgewertet werden soll (Nutzungsvertrag; Pachtvertrag; Grundbuchauszüge)
  • Selbsterklärungen zum Umsetzungsbeginn, zum Mitnahmeeffekt, und zur Doppelförderung 
  • Vereinssatzung
  • Auszug Vereinsregister
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • bei Vorsteuerabzug entsprechender Nachweis
  • positive, formlose Stellungnahme der Kommune, in der das Projekt überwiegend umgesetzt wird

Kommunen


Antragsunterlagen



Fragen oder Hinweise?

Das Regionalmanagement berät Sie neutral und kostenfrei.


Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

 

Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.