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Projektaufrufe

Wir ermöglichen i.d.R. zwei Mal im Jahr die Einreichung von Vorhaben im Rahmen so genannter Projektaufrufe, bei denen Sie sich um eine LEADER-Förderung bewerben können.

Die nächsten Projektaufrufe sind wie folgt geplant: 

  • 11. Projektaufruf: 8. Juni - 17. Juli 2026 - s. unten
  • 12. Projektaufruf: 14. September  - 23. Oktober 2026

Wir beraten Sie jedoch durchgängig zu Ihren Ideen und empfehlen Ihnen unbedingt, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Bitte wenden Sie sich dazu direkt an uns.


11. Projektaufruf

08.06. bis 17.07.2026

Die LEADER-Region Zwickauer Land ruft zur Umsetzung ihrer regionalen Entwicklungsstrategie dazu auf, Projekte für eine LEADER-Förderung einzureichen. Aufgerufen sind Projekte in 14 Fördermaßnahmen.

Insgesamt steht ein Förderbudget für Zuschüsse in Höhe von 1,475 Mio. Euro zur Verfügung.

Wir empfehlen vor Abgabe der Anträge dringend eine Beratung im Regionalmanagement, das Sie kostenfrei und neutral berät.

Start des Aufrufs: 8. Juni 2026, 10 Uhr
Einreichfrist: 17. Juli 2026, 12 Uhr
Einreichform:

postalisch: Zukunftsregion Zwickau e. V., Bosestr. 1, 08056 Zwickau ODER

digital: [email protected]

Vorhabenauswahl: 21. September 2026 in öffentlicher Sitzung
Einreichfrist Bewilligungsbehörde für dann ausgewählte Vorhaben: 30. Oktober 2026

Für folgende Fördermaßnahmen ist das Einreichen von Projekten ab sofort möglich:

Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit


A1a Umnutzung und Sanierung überwiegend leerstehender oder ortsbildprägender Gebäude für eine gewerbliche Nutzung, einschl. Coworking-Angebote

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Wir fördern: Baumaßnahmen zur Sanierung und Umnutzung von überwiegend leerstehender (> 50 % d. Nutzfläche) oder ortsbildprägender Bausubstanz mit dem Zweck der Schaffung einer gewerblichen Nutzung z.B. bei:
  • Existenzgründung (wenn diese nicht länger als 3 Jahre zurück liegt),
  • Nachfolgen – (wenn Übergabe/-nahme nicht mehr als 3 Jahre zurückliegt),
  • bei Entwicklung neuer Betriebszweige (Diversifizierung) und/oder
  • Innovationen oder Schaffung von Co-Working-Angeboten.
Begünstigte: kleine und mittelständische Unternehmen
Fördersatz: 50% der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50% ab Bewilligung möglich)

wichtiger Hinweis: Nötig ist eine positive fachl. Stellungnahme IHK, HWK, Steuerkanzlei bei FreiberuflerInnen zur Tragfähigkeit des Geschäftsplans

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  3. Geschäftsplan

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

Bei Bedarf: Unterlagen zu Einheitskosten Gebäude.

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A2 Förderung technischer Anlagen und Maschinen sowie Fahrzeugumbau für mobile Angebote im LEADER-Gebiet

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Wir fördern: Die Anschaffung von technischen Anlagen und Maschinen sowie den Fahrzeugumbau für mobile Angebote z.B. bei
  • Existenzgründungen (wenn diese nicht länger als 3 Jahre zurück liegt),
  • Unternehmensnachfolgen (Übergabe/-nahme liegt nicht mehr als 3 Jahre zurück),
  • bei Entwicklung neuer Betriebszweige (Diversifizierung und/oder
  • zur Realisierung von Innovationen für die Region.
Begünstigte: kleine und mittelständische Unternehmen
Fördersatz: 50 % der Kosten

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 50.000 €, (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtige Hinweise:

  • Gebrauchte Ausstattung und energieerzeugende oder -speichernde Anlagen werden nicht gefördert.
  • Nötig ist eine positive fachl. Stellungnahme IHK, HWK, Steuerkanzlei bei FreiberuflerInnen zur Tragfähigkeit des Geschäftsplans.

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  3. Geschäftsplan

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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Handlungsfeld Bilden

B1 Klimaanpassung von Gebäuden und begleitender Anlagen der frühkindlichen

und schulischen Bildung und Betreuung

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Wir fördern: Baumaßnahmen zur Anpassung von Kitas und Schulen inkl. schulischen Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen an die Folgen des Klimawandels, bspw. Beschattungen, Trinkbrunnen, Klimatisierungen, angepasste Begrünungen. Begünstigte: komm. Begünstigte und EinrichtungsträgerInnen
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 100.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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Handlungsfeld Tourismus und Naherholung

C Förderung der Naherholung

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Wir fördern: Förderung von Möglichkeiten des außerhäusliches Freizeitverhaltens (Naherholung) ohne Übernachtung, u.a. durch die Schaffung oder Weiterentwicklung von Angeboten, den Ausbau kleiner touristischer Infrastruktur (u.a. Themenwege, Rastplätze, Servicestationen, E-Bike-Ladestationen, Bike&Ride - Schnittstellen, Trinkwasserbrunnen, Barrierefreiheit, Beschilderung oder Infomaterial (mittels Karten, Wegweisung, Online-App, Internetauftritt etc.)), touristisches Marketing, bei Freibädern nur Ausstattung Begünstigte: alle
Fördersatz: 60 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 100.000 € bei investiven Vorhaben, sonst max. 50.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtiger Hinweis: nötig ist eine positive Stellungnahme zum Projekt durch die Tourismusregion Zwickau e. V. oder den Tourismusverband Erzgebirge e. V.

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  3. ggf. Geschäftsplan

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

Bei Bedarf: Unterlagen zu Einheitskosten Gebäude.

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Grundversorgung und Lebensqualität

D1.3 - Verbesserung der Mobilitätsbedingungen als Beitrag zum Klimaschutz und für mehr Teilhabe

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Wir fördern
  • Förderfähig sind investive und nicht investive Vorhaben zur Verbesserung der Mobilitätsbedingungen in der Region (u.a. Verknüpfung und Vernetzung von Mobilitätsformen, Aufwertung ÖPNV, Erweiterungen/Verbesserungen oder Neuanschaffungen von Angeboten, innovative Vorhaben,...) 
egünstigte: Unternehmen (KMU), eingetragene gemeinnützige Vereine, Körperschaften d. öff. Rechts
Fördersatz: 80 % der Kosten

Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € bei nicht-investivenn Vorhaben, max.75.000 e bei investiven Vorhaben (Vorschusszahlungen zu

50 % ab Bewilligung möglich)

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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D2.1 Förderung von Dorfgemeinschaftseinrichtungen 

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Wir fördern
  • Baumaßnahmen an bestehenden Dorfgemeinschaftseinrichtungen (u.a. Vereinshäusern, Kirchen, Bürgerhäuser, Jugendclubs, Rathäuser) ohne Gewinnerzielungsabsicht oder deren Schaffung in bestehenden Gebäuden.
  • Das Vorhaben muss auch zu einer inhaltlichen Aufwertung der Einrichtung führen (bspw. mehr Angebote, neue Zielgruppen) und ein Zugewinn an baulicher Barrierefreiheit schaffen oder der Anpassung an den Klimawandel dienen (Hitze- und Starkregenereignisse)
Begünstigte: Körperschaften d. öff. Rechts, eingetragene gemeinnützige Vereine
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtiger Hinweis:

  • nötig ist ein Nutzungskonzept zur Darstellung des Mehrwertes nach der Sanierung

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

Bei Bedarf: Unterlagen zu Einheitskosten Gebäude.

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D3.1 Schaffung und Aufwertung von Aufenthaltsbereichen im öff. Raum

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Wir fördern 

bauliche barrierefreie Vorhaben, die öffentliche Aufenthaltsbereiche aufwerten:

  • Möglichkeiten für: Bewegung, Sport und Spiel (Schachfelder, Bouleflächen), erlebnisorientierte Spielplätze, Basketballfelder, Fahrradparcours, Skateanlagen, bespielbarer Rasen, öff. Grillplätze
  • Ausbau vom Komfort: Möblierung, Barrierefreiheit, Sitzgelegenheiten, sanitäre Einrichtungen
  • Ausbau von Sicherheit: Abgrenzung Verkehr/Beleuchtung 
  • Anpassung Klimawandel: Beschattung, Trinkwasserspender, Wasserspiele.
Begünstigte: Körperschaften d. öff. Rechts, eingetragene gemeinnützige Vereine
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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D3.2 Entwicklungsgrundlagen in Kommunen schaffen

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Wir fördern Machbarkeitsstudien, Planungen, Konzepten, Beteiligungsprozesse, Markt-, Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalysen, die mindestens für eine
Ortschaft von Bedeutung sind.
Begünstigte: Körperschaften d. öff. Rechts, KMU, eingetragene gemeinnützige Vereine
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)
wichtiger Hinweis: Ausgeschlossen sind gesetzl. vorgegebene Planungen

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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D3.3 Förderung von Vorhaben der Grundversorgung in folgenden Bereichen: Nahrungsmittel, gesundheitliche Versorgung, Pflege, Gastronomie

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Wir fördern im Innenbereich der Orte zur Schaffung, Sanierung oder Erweiterung von:
  • Grundversorgungseinrichtungen in bestehenden Gebäuden oder Mehrfunktionshäusern mit Zugewinn an Barrierefreiheit
  • Zuwegungen (Zufahrten, barrierefreie Zugänge); Regiomaten; digitale Lösungen; Ausstattungen.
Begünstigte: Komm. Begünstigte, kleine und mittelständige Unternehmen
Fördersatz: 60 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen möglich)

wichtiger Hinweis: Nötig ist eine positive fachl. Stellungnahme IHK, HWK, Steuerkanzlei bei FreiberuflerInnen zur Tragfähigkeit des Geschäftsplans

 

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  3. Geschäftsplan

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

Bei Bedarf: Unterlagen zu Einheitskosten Gebäude.

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D4.1 Förderung von Kunst und Kultur zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts

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Wir fördern Kunst- und Kulturvorhaben, die der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes dienen, durch u.a. Anschaffung von Ausstattung, Mobilität für BesucherInnen und Einrichtungen, barrierefreie Angebot, zielgruppenspezifische Angebote, Machbarkeitsstudien und Konzepte, Digitalisierung, Projektförderung, Projektmanagements.  Begünstigte: eingetr. gemeinnützige Vereine, Körperschaften öff. Rechts, KMU
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € (Vorschusszahlungen möglich)

wichtiger Hinweis: Baumaßnahmen sind nicht förderfähig.  

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  3. Geschäftsplan

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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D4.2 Moderne Heimatkunde

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Wir fördern Vorhaben der Öffentlichkeitsarbeit, der Präsentation/Information und des Regionalmarketings. Gefördert werden insbesondere Projekte für moderne Heimatkunde, bspw. Sensibilisierung für Lokal- und Regionalgeschichte, zur Pflege und Vermittlung bestehender Bräuche sowie des immateriellen Kulturgutes, zur Gewinnung von Kindern und Jugendlichen für Anliegen der Traditions- und Heimatpflege sowie generationenübergreifende Projekte. Die Sanierung von Kleindenkmälern ist nur in Verbindung mit einem Bildungsprojekt, möglichst für Jugendliche, möglich.

Begünstigte: Komm. Begünstigte, eingetragene gemeinnützige Vereine
Fördersatz: 80 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 100.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtiger Hinweis:

  • Auf eine barrierefreie Gestaltung der Projekte ist zu achten.

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien
  3. ggf. Geschäftsplan

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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Natur und Umwelt

E2 Grüne Städte und Dörfer

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Wir fördern

a) Investive und nicht investive Vorhaben zur Aufwertung und Pflege von Landschaftsstrukturen und Landschaftselementen außerorts sowie Begrünungen von öffentlichen innerörtlichen Bereichen, ACHTUNG: Verwendung mind. heimischer Pflanzen lt. Florenatlas Sachsen bei innerörtlichen Vorhaben, gebietseigene Pflanzen außerorts.

b) Gebäudebegrünung:
Dachbegrünung - Förderfähig ist ausschließlich die Verwendung gebietsheimischer, bzw. als Gartenpflanzen etablierter Pflanzen. Das Ausbringen gebietsfremder Arten als
auch invasive Arten ist nicht förderfähig.
Fassadenbegrünung - Förderfähig ist nur die Verwendung heimischer Arten

Begünstigte:

a) Körperschaften d. öff. Rechts, eingetragene gemeinnützige Vereine, landw. Betriebe

b) alle

Fördersatz: bis zu 95%
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 200.000 € nicht investiv, max. 50.000 € bei investiven Vorhaben (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtiger Hinweis:

  • Nötig ist Negativattest der FRL Stadtgrün, wenn das Vorhaben auch dort förderfähig wäre

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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E3 Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung

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Wir fördern den Rückbau baulicher Anlagen sowie technischer Infrastruktur mit entsprechendem Nachnutzungskonzept zur Renaturierung oder (Teil-) Versiegelung.

Begünstigte: alle
Fördersatz: 50 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 50.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtige Hinweise:

  • Nötig ist ein Nachnutzungskonzept.
  • Abbrüche im Außenbereich sind nur bei anschließender Renaturierung oder Nutzung für erneuerbare Energien möglich.

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

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Wohnen

F1 Um- und Wiedernutzung leerstehender ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken

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Wir fördern zur Um- oder Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz mit der Zweck der Schaffung einer Wohnnutzung für den Eigenbedarf oder zur Nutzung durch Verwandtschaft 1. Grades. In Betracht kommen nur denkmalgeschützte oder ortsbildprägende Gebäude.

Begünstigte: Privatpersonen
Fördersatz: 40 % der Kosten
Zuschuss: mind. 5.000 - max. 75.000 € (Vorschusszahlungen zu 50 % ab Bewilligung möglich)

wichtige Hinweise:

  • ortsbildprägende Gebäude: Ortsbildprägend ist ein Gebäude, wenn es an zentraler Stelle steht, oder an einer Sichtachse, oder wenn es den Ortsrand prägt oder die Dachlandschaft oder Teil eines Ensembles ist. Die Einschätzung nimmt die jeweilige Kommune in einer entsprechenden Stellungnahme vor.
  • Bitte prüfen Sie hier, ob Ihre Projekt einen Mehrwert für die LEADER-Region generieren kann. Ohne dem ist eine Förderung nicht möglich.

Unterlagen für die Beantragung:

  1. Projektaufruf mit Fristen, Budget und Verfahren
  2. Antragsformular mit Selbsteinschätzung der Auswahlkriterien

Bitte beachten Sie alle notwendigen Unterlagen, die im Antragsformular aufgeführt sind!

Bei Bedarf: Unterlagen zu Einheitskosten Gebäude.

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Vergangene Projektaufrufe mit den ausgewählten Vorhaben

Aktuelle Förderperiode:

2025, 2024, 2023

 

Alte Förderperiode (2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022)