Regionalbudget Zwickauer Land 2026

200.000 € für Kleinprojekte

Die LEADER-Region Zwickauer Land ermöglicht mit dem "Regionalbudget Zwickauer Land" die Umsetzung kleiner Projekte mit großer Wirkung zur Entwicklung der ländlichen Räume.

Das Regionalbudget wird gefördert aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie aus einem Eigenanteil der 18 Städte und Gemeinden im LEADER-Gebiet.

 

Ländliche Räume?

Die Projekte können nicht überall umgesetzt werden. Entscheidend ist die Wirkung des Vorhabens. Ausgeschlossen sind die Stadtzentren von Crimmitschau, Werdau, Zwickau, Wilkau-Haßlau und Kirchberg.

 

Die förderfähigen Ortsteile von Zwickau sind:

  • Schlunzig
  • Hartmannsdorf
  • Hüttelsgrün (NEU)
  • Oberrothenbach
  • Niederhohndorf
  • Crossen
  • Schneppendorf
  • Pöhlau
  • Äußere Dresdner/Pöhlauer Straße (NEU)
  • Rottmannsdorf

Projektaufrufe 2026

Die öffentliche Auswahlsitzung findet am 10.03.2026, 17 Uhr, im ehem. Speisesaal in Crinitzberg statt (Schulstr. 2). 

Interessierte können gern an der Sitzung teilnehmen. 

AUfruf für eingetragene gemeinnützige Vereine vom 01.12.2025 - 23.01.2026

Förderinhalte:

1) Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen 

2) Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen

konkret: 

  • den Erwerb von neuer Ausstattung (darunter: Trachten, Musikinstrumente, ausgeschlossen ist klassische PC- und Drucktechnik)
  • die Gestaltung und/oder Produktion von kostenlosen Präsentations-/ Informationsmedien, bspw. Flyer, Broschüren, Chroniken, Schautafeln
  • kleinere Baumaßnahmen, auch nur Material, wenn das Projekt bis zum Abrechnungszeitraum fertiggestellt wird.

Nicht förderfähig sind:

  • Ankauf von Grundstücken, 
  • Kauf von Tieren, 
  • gebrauchte Gegenstände, 
  • Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder), 
  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, 
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung 
  • gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten, 
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung, 
  • Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.), 
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB, 
  • einzelbetriebliche Beratung, 
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements, 
  • Personalleistungen. 
  • die Installation von eigenständig mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln. 

Zuschüsse: Mind. 2.000 €, max. 8.000 € bei maximal förderfähigen Gesamtausgaben von 10.000 €

Fördersatz: 80 %

Gesamtbudget: 70.000 €

Einreichfrist: 23.01.2026, 12 Uhr (ohne Nachreichfrist)

Auswahl: die Auswahl der förderfähigen Kleinprojekte erfolgt am 10. März 2026, 17 Uhr, in öff. Sitzung (Ort wird noch bekannt gegeben) 

Umsetzungszeit: 12.03. - 14.08.2026, inkl. Abrechnung bei uns mit Belegliste und Sachbericht (ohne Rechnungen und Zahlungsnachweise), anschließend Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung der Umsetzung bis 31.12.2026.

Aufruf

offizieller Projektaufruf für eingetragene gemeinnützige Vereine mit Auswahlkriterien

 

(UNBEDINGT LESEN!)

Antragsunterlagen

  • Förderantrag (Vorlage)
  • 1 aussagekräftiges Angebot oder Preisrecherche
  • Nachweis des Eigenanteils (bspw. durch Kopie des Kontoauszugs)
  • Selbsterklärungen zum Umsetzungsbeginn, zum Mitnahmeeffekt, und zur Doppelförderung (Vorlage)
  • Nachweis zur Verfügungsberechtigung über das Grundstück/ Gebäude, das mit dem Vorhaben aufgewertet werden soll. 
  • Vereinssatzung
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • bei Vorsteuerabzug entsprechender Nachweis
  • positive, formlose Stellungnahme der Kommune, in der das Projekt überwiegend umgesetzt wird

Abrechnungsunterlagen für ausgewählte Kleinprojekte bis 14.08.2026


AUfruf für Kommunen vom 01.12.2025 - 23.01.2026

Förderinhalte:

Kleinprojekte durch Anschaffung von Ausstattung oder kleine Baumaßnahmen 

  1. zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen und Ortsrändern, z.B. durch Sitzgelegenheiten, Begrünungen, Spielplatzgeräte oder
  2. zur Erhaltung und zum Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen (bspw. Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsstätten, Feuerwehren, Jugendclubs) 
  3. zur Erhaltung, Verbesserung und zum Ausbau von Freizeit- und Naherholungs-einrichtungen 
  4. zur Erhaltung und zum Ausbau sonstiger sozialbezogener dörflicher Infrastruktureinrichtungen, hier: Kitas, Schulen, Horte. 

Nicht förderfähig sind:

  • Ankauf von Grundstücken, 
  • Kauf von Tieren, 
  • gebrauchte Gegenstände, 
  • Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder), 
  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, 
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung 
  • gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten, 
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung, 
  • Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.), 
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB, 
  • einzelbetriebliche Beratung, 
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements, 
  • Personalleistungen. 
  • die Installation von eigenständig mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln. 

Zuschüsse: Mind. 1.000 €, max. 7.200 € bei maximal förderfähigen Gesamtausgaben von 9.000 €

Fördersatz: 80 %

Gesamtbudget: 130.000 €

Einreichfrist: 23.01.2026, 12 Uhr (ohne Nachreichfrist)

Auswahl: die Auswahl der förderfähigen Kleinprojekte erfolgt am 10. März 2026, 17 Uhr, in öff. Sitzung (Ort wird noch bekannt gegeben) 

Umsetzungszeit: 12.03. - 14.08.2026, inkl. Abrechnung bei uns mit Belegliste und Sachbericht (ohne Rechnungen und Zahlungsnachweise), anschließend Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung der Umsetzung bis 31.12.2026.

Aufruf

offizieller Projektaufruf für Kommunen

 

(UNBEDINGT LESEN!)

Antragsunterlagen

  • Förderantrag (Vorlage)
  • Kostenplausibilisierungen (Kostenberechnungen, Recherche, vergleichbare Objekte, Indizes)
  • Selbsterklärungen zum Umsetzungsbeginn, zum Mitnahmeeffekt, und zur Doppelförderung (Vorlage)
  • Nachweis zur Verfügungsberechtigung über das Grundstück/ Gebäude, das mit dem Vorhaben aufgewertet werden soll. 
  • bei Vorsteuerabzug entsprechender Nachweis

Abrechnungsunterlagen für ausgewählte Kleinprojekte bis 14.08.2026


Fragen oder Hinweise?

Das Regionalmanagement berät Sie neutral und kostenfrei.

Das Sächsische Ministerium für Regionalentwicklung hat eine eigene Broschüre zum Regionalbudget in Sachsen erstellt, darunter als gutes Beispiel aus Mülsen.


Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

 

Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.