Regionalbudget Zwickauer Land 2025

165.000 € für Kleinprojekte

Die LEADER-Region Zwickauer Land ermöglicht mit dem "Regionalbudget Zwickauer Land" die Umsetzung kleiner Projekte mit großer Wirkung zur Entwicklung der ländlichen Räume.

Das Regionalbudget wird gefördert aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie aus einem Eigenanteil der 18 Städte und Gemeinden im LEADER-Gebiet.

 

Ländliche Räume?

Die Projekte können nnicht überall umgesetzt werden. Ausgeschlossen sind die Stadtzentren von Crimmitschau, Werdau, Zwickau, Wilkau-Haßlau und Kirchberg.

 

Die förderfähigen Ortsteile von Zwickau sind:

  • Schlunzig
  • Hartmannsdorf
  • Hüttelsgrün (NEU)
  • Oberrothenbach
  • Niederhohndorf
  • Crossen
  • Schneppendorf
  • Pöhlau
  • Äußere Dresdner/Pöhlauer Straße (NEU)
  • Rottmannsdorf

Projektaufrufe 2025

Wer kann einen Antrag stellen ?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Gebietskörperschaften, kommunale Eigenbetriebe und eingetragene gemeinnützige Vereine.

Was sind Kleinprojekte ?

Kleinprojekte umfassen Kosten von 1.000 € bis maximal 10.000 € (Brutto).

Wie hoch ist die Förderung ?

Es wird ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% der förderfähigen Gesamtkosten gewährt.

Was wird gefördert ?

eingetragene gemeinnützige Vereine: 

  • Gestaltung/ Produktion von kostenlosen Präsentations-/Informationsmedien, bspw. Flyer, Broschüren, Chroniken und Schautafeln
  • Erwerb von Trachten, Musikinstrumenten und Vereinsfahnen

  • Erwerb von Ausstattung

  • Gestaltung von Homepages uns Apps

  • Erwerb von Multimediatechnik

Städte und Gemeinden und kommunale Eigenbetriebe:

  • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen und Ortsrändern mit öffentliche Zugänglichkeit, z.B. durch Sitzgelegenheiten, Begrünungen, Spielplatzgeräte
  • Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen (bspw. Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsstätten, Jugendclubs durch kleinere Baumaßnahmen und Anschaffung von Ausstattung
  • Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen durch kleiner Baumaßnahmen und
  • Anschaffung von Ausstattung
  • Erhaltung und Ausbau sonstiger sozialbezogener dörflicher Infrastruktureinrichtungen, hier: Kitas, Schulen, Horte

Was wird nicht gefördert?

  • Ankauf von Grundstücken

  • Kauf von Tieren

  • gebrauchte Gegenstände

  • Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder)

  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten

  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

  • gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten

  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung

  • Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.)

  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB

  • einzelbetriebliche Beratung

  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,

  • Personalleistungen

1. Aufruf 01-2025-RBZL für eingetrAGENE GEMEINNÜTZIGE vEREINE vom 06.01.2025 - 03.02.2025

Förderinhalte: Gestaltung und/oder Produktion von kostenlosen Präsentations-/Informationsmedien, bspw. Flyer, Broschüren, Chroniken und Schautafeln

Zuschüsse: Mind. 2.000 €, max. 8.000 % bei maximal förderfähigen Gesamtausgaben von 10.000 €

Fördersatz: 80 %

Gesamtbudget: 15.000 €

Einreichfrist: 3. Februar 2025, 15 Uhr (ohne Nachreichfrist)

Auswahl: bis 14. Februar im schriftlichen Umlaufverfahren

Umsetzungszeit: 14.03.2025 - 01.11. 2025 durchzuführen

anschließend Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung der Umsetzung bis 31.12.2025.

Vereine

Offizieller Projektaufruf für eingetragene gemeinnützige Vereine 

Antrgasunterlagen

  • Förderantrag
  • 1 aussagekräftiges Angebot oder Preisrecherche
  • Nachweis des Eigenanteils (bspw. durch Kopie des
  • Kontoauszugs)
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung zu dem Gebäude oder Grundstück das durch das Kleinprojekt aufgewertet werden soll (Nutzungsvertrag; Pachtvertrag; Grundbuchauszüge)
  • Selbsterklärungen zum Umsetzungsbeginn, zum Mitnahmeeffekt, und zur Doppelförderung
  • Vereinssatzung
  • Auszug Vereinsregister
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • bei Vorsteuerabzug entsprechender Nachweis
  • positive, formlose Stellungnahme der Kommune, in der das Projekt überwiegend umgesetzt wird


2. Aufruf 02-2025-RBZL für Eingetragene gemeinnützige Vereine vom 06.01. 2025- 03.03.2025

Förderinhalte: 

Erwerb von Trachten, Musikinstrumenten und Vereinsfahnen, Erwerb von Ausstattung, Gestaltung von Homepages und Apps,

Erwerb von Multimediatechnik

Zuschüsse: Mind. 2.000 €, max. 8.000 % bei maximal förderfähigen Gesamtausgaben von 10.000 €

Fördersatz: 80 %

Gesamtbudget: 35.000 €

Einreichfrist: 3. März 2025, 15 Uhr (ohne Nachreichfrist)

Auswahl: bis Anfang April 

Umsetzungszeit: 07. April - 1. November 2024 

anschließend Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung der Umsetzung bis 31.12.2025.

Vereine

Offizieller Projektaufruf für eingetragene gemeinnützige Vereine

Antragsunterlagen

  • Förderantrag
  • 1 aussagekräftiges Angebot oder Preisrecherche
  • Nachweis des Eigenanteils (bspw. durch Kopie des Kontoauszugs)
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung zu dem Gebäude oder Grundstück das durch das Kleinprojekt aufgewertet werden soll (Nutzungsvertrag; Pachtvertrag; Grundbuchauszüge)
  • Selbsterklärungen zum Umsetzungsbeginn, zum Mitnahmeeffekt, und zur Doppelförderung
  • Vereinssatzung
  • Auszug Vereinsregister
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • bei Vorsteuerabzug entsprechender Nachweis
  • positive, formlose Stellungnahme der Kommune, in der das Projekt überwiegend umgesetzt wird


3. Aufruf 03-2025-RBZL für Städte und Gemeinden und kommunale Eigenbetriebe vom 06.01.2025 - 03.03.2025

Förderinhalte: 

Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen und Ortsrändern, z.B. durch Sitzgelegenheiten, Begrünungen, Spielplatzgeräte 

Erhaltung und zum Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen (bspw. Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsstätten, Feuerwehren, Jugendclubs) durch kleinere Baumaßnahmen und Anschaffung von Ausstattung 

Erhaltung, Verbesserung und zum Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen durch kleinere Baumaßnahmen und Anschaffung von Ausstattung

Erhaltung und zum Ausbau sonstiger sozialbezogener dörflicher Infrastruktureinrichtungen, hier: Kitas, Schulen, Horte

Zuschüsse: Mind. 1.000 €, max. 6.400 % bei maximal förderfähigen Gesamtausgaben von 8.000€

Fördersatz: 80 %

Gesamtbudget: 115.000 €

Einreichfrist: 3. März 2025, 15 Uhr (ohne Nachreichfrist)

Auswahl: bis Anfang April 

Umsetzungszeit: 07.April - 1. November 2024 

anschließend Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung der Umsetzung bis 31.12.2025.

Städte und Gemeinden

Offizieller Projektaufruf für Städte und Gemeinden und kommunale Eigenbetriebe

Antragunterlagen

  • Förderantrag
  • Kostenplausibilisierung (Kostenberechnungen, Recherchen, vergleichbare Objekte,     Indizes 
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung zu dem Gebäude oder Grundstück das durch  das Kleinprojekt aufgewertet werden soll (Nutzungsvertrag; Pachtvertrag;                      Grundbuchauszüge)
  • Selbsterklärungen zum Umsetzungsbeginn, zum Mitnahmeeffekt, zur Doppelförderung und zur Einhaltung der Vergabevorschriften


Fragen oder Hinweise?

Das Regionalmanagement berät Sie neutral und kostenfrei.


Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

 

Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.