Die LEADER-Region Zwickauer Land ermöglicht mit dem "Regionalbudget Zwickauer Land" die Umsetzung kleiner Projekte mit großer Wirkung zur Entwicklung der ländlichen Räume.
Das Regionalbudget wird gefördert aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie aus einem Eigenanteil der 18 Städte und Gemeinden im LEADER-Gebiet.
Ländliche Räume?
Die Projekte können nicht überall umgesetzt werden. Entscheidend ist die Wirkung des Vorhabens. Ausgeschlossen sind die Stadtzentren von Crimmitschau, Werdau, Zwickau, Wilkau-Haßlau und Kirchberg.
Die förderfähigen Ortsteile von Zwickau sind:
Die öffentliche Auswahlsitzung findet am 10.03.2026, 17 Uhr, im ehem. Speisesaal in Crinitzberg statt (Schulstr. 2).
Interessierte können gern an der Sitzung teilnehmen.
Förderinhalte:
1) Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
2) Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
konkret:
Nicht förderfähig sind:
Zuschüsse: Mind. 2.000 €, max. 8.000 € bei maximal förderfähigen Gesamtausgaben von 10.000 €
Fördersatz: 80 %
Gesamtbudget: 70.000 €
Einreichfrist: 23.01.2026, 12 Uhr (ohne Nachreichfrist)
Auswahl: die Auswahl der förderfähigen Kleinprojekte erfolgt am 10. März 2026, 17 Uhr, in öff. Sitzung (Ort wird noch bekannt gegeben)
Umsetzungszeit: 12.03. - 14.08.2026, inkl. Abrechnung bei uns mit Belegliste und Sachbericht (ohne Rechnungen und Zahlungsnachweise), anschließend Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung der Umsetzung bis 31.12.2026.
offizieller Projektaufruf für eingetragene gemeinnützige Vereine mit Auswahlkriterien
(UNBEDINGT LESEN!)
Förderinhalte:
Kleinprojekte durch Anschaffung von Ausstattung oder kleine Baumaßnahmen
Nicht förderfähig sind:
Zuschüsse: Mind. 1.000 €, max. 7.200 € bei maximal förderfähigen Gesamtausgaben von 9.000 €
Fördersatz: 80 %
Gesamtbudget: 130.000 €
Einreichfrist: 23.01.2026, 12 Uhr (ohne Nachreichfrist)
Auswahl: die Auswahl der förderfähigen Kleinprojekte erfolgt am 10. März 2026, 17 Uhr, in öff. Sitzung (Ort wird noch bekannt gegeben)
Umsetzungszeit: 12.03. - 14.08.2026, inkl. Abrechnung bei uns mit Belegliste und Sachbericht (ohne Rechnungen und Zahlungsnachweise), anschließend Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung der Umsetzung bis 31.12.2026.
offizieller Projektaufruf für Kommunen
(UNBEDINGT LESEN!)
Fragen oder Hinweise?
Das Regionalmanagement berät Sie neutral und kostenfrei.
Das Sächsische Ministerium für Regionalentwicklung hat eine eigene Broschüre zum Regionalbudget in Sachsen erstellt, darunter als gutes Beispiel aus Mülsen.
Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die
Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.