Die LEADER-Region Zwickauer Land ermöglicht mit dem "Regionalbudget Zwickauer Land" die Umsetzung kleiner Projekte mit großer Wirkung zur Entwicklung der ländlichen Räume.
Das Regionalbudget wird gefördert aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie aus einem Eigenanteil der 18 Städte und Gemeinden im LEADER-Gebiet.
Ländliche Räume?
Die Projekte können nur in den dunkel dargestellten Ortsteilen umgesetzt werden. Ausgeschlossen sind die Stadtzentren von Crimmitschau, Werdau, Zwickau, Wilkau-Haßlau und Kirchberg.
Die förderfähigen Ortsteile von Zwickau sind:
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich eingetragene gemeinnützige Vereine.
Was sind Kleinprojekte?
Es muss ein Mindestzuschuss von 2.000 € beantragt werden. Die Förderung beträgt maximal 8.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss, wobei die Gesamtkosten 10.000 € (brutto) nicht übersteigen dürfen. Für eingetragene gemeinnützige Vereine steht ein Budget in Höhe von 18.500 € zur Verfügung.
Wie hoch ist die Förderung?
Es wird ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80 % der förderfähigen Gesamtkosten gewährt.
Das gesamte Projekt muss zunächst vorfinanziert werden.
Was wird gefördert?
Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen (bspw. Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsstätten, Feuerwehren,
Jugendclubs) durch Anschaffung von Ausstattungen.
Was wird nicht gefördert?
Ankauf von Grundstücken, Kauf von Tieren, gebrauchte Gegenstände, Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder), Bau- und
Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung, gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
Leistungen der öffentlichen Verwaltung, Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen
etc.), Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB, einzelbetriebliche Beratung, Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
Personalleistungen.
Zeitplanung
07.07.2022 - 21.07.2022 Aufruf zur Einreichung von Projekten. Es besteht keine Nachreichfrist!
04.08.2022 Auswahl der zu
fördernden Projekte durch das Entscheidungsgremium als schriftl. Umlaufbeschluss
anschließend Unterzeichnung der privatrechtlichen Verträge als Grundlage der Umsetzung
ab 08.08.2022 Umsetzung der Projekte
14.11.2022 Abrechnung der
Projekte
anschließend Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung
der Umsetzung bis 31.12.2022.
Damit besteht ein Umsetzungszeitraum von drei Monaten.
Projektaufruf ab 07. Juli 2022 - Bitte unbedingt lesen!
2. Projektaufruf mit Auswahlkriterien für eingetragene gemeinnützige
Vereine
Ausgewählte Vorhaben
Sehen Sie hier, welchen Kleinprojekte in den ersten beiden Projektaufrufen durch das Entscheidungsgremium ausgewählt wurden.
Abrechnungsunterlagen, einzureichen bis zum 14.11.2022
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Gebietskörperschaften, eingetragene gemeinnützige Vereine und Kirchgemeinden.
Was sind Kleinprojekte?
Wie hoch ist die Förderung?
Es wird ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% der förderfähigen Gesamtkosten gewährt.
Das gesamte Projekt muss zunächst vorfinanziert werden.
Was wird gefördert?
eingetragene gemeinnützige Vereine
ACHTUNG: Die Anschaffung lediglich von Material ist möglich, dennoch muss das Gesamtprojekt bis zum 14.11.2022 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Kirchgemeinden
Kommunen mit Eigenbetrieben
Was wird nicht gefördert?
Ankauf von Grundstücken, Kauf von Tieren, gebrauchte Gegenstände, Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder), Bau- und
Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung, gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
Leistungen der öffentlichen Verwaltung, Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen
etc.), Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB, einzelbetriebliche Beratung, Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
Personalleistungen.
Zeitplanung
02.05.2022 - 30.05.2022 Aufruf zur Einreichung von Projekten. Es besteht keine Nachreichfrist.
04.07.2022 Auswahl der zu
fördernden Projekte durch das Entscheidungsgremium
anschließend Unterzeichnung der privatrechtlichen Verträge als Grundlage der Umsetzung
ab 11.07.2022 Umsetzung der Projekte
14.11.2022 Abrechnung der
Projekte
anschließend Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung
der Umsetzung bis 31.12.2022.
Damit besteht ein Umsetzungszeitraum von 4 Monaten.
Projektaufrufe ab 02. Mai 2022 - Bitte unbedingt lesen!
Projektaufruf mit Auswahlkriterien für eingetragene gemeinnützige Vereine und Kirchgemeinden
Projektaufruf für Kommunen und deren kommunale Eigenbetriebe
Ausgewählte Vorhaben
Sehen Sie hier, welchen Kleinprojekte in den ersten beiden Projektaufrufen durch das Entscheidungsgremium ausgewählt wurden.
Abrechnungsunterlagen, einzureichen bis zum 14.11.2022
Das Regionalmanagement berät Sie neutral und kostenfrei.
Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die
Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.