Die LEADER-Region Zwickauer Land ermöglicht mit dem "Regionalbudget Zwickauer Land" die Umsetzung kleiner Projekte mit großer Wirkung zur Entwicklung der ländlichen Räume.
Das Regionalbudget wird gefördert aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie aus einem Eigenanteil der 18 Städte und Gemeinden im LEADER-Gebiet.
Ländliche Räume?
Die Projekte können nnicht überall umgesetzt werden. Ausgeschlossen sind die Stadtzentren von Crimmitschau, Werdau, Zwickau, Wilkau-Haßlau und Kirchberg.
Die förderfähigen Ortsteile von Zwickau sind:
Wer kann einen Antrag stellen ?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Gebietskörperschaften, kommunale Eigenbetriebe und eingetragene gemeinnützige Vereine.
Was sind Kleinprojekte ?
Kleinprojekte umfassen Kosten von 1.000 € bis maximal 10.000 € (Brutto).
Wie hoch ist die Förderung ?
Es wird ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% der förderfähigen Gesamtkosten gewährt.
Was wird gefördert ?
eingetragene gemeinnützige Vereine:
Erwerb von Trachten, Musikinstrumenten und Vereinsfahnen
Erwerb von Ausstattung
Gestaltung von Homepages uns Apps
Erwerb von Multimediatechnik
Städte und Gemeinden und kommunale Eigenbetriebe:
Was wird nicht gefördert?
Ankauf von Grundstücken
Kauf von Tieren
gebrauchte Gegenstände
Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder)
Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten
Leistungen der öffentlichen Verwaltung
Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.)
Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
einzelbetriebliche Beratung
Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
Förderinhalte: Gestaltung und/oder Produktion von kostenlosen Präsentations-/Informationsmedien, bspw. Flyer, Broschüren, Chroniken und Schautafeln
Zuschüsse: Mind. 2.000 €, max. 8.000 % bei maximal förderfähigen Gesamtausgaben von 10.000 €
Fördersatz: 80 %
Gesamtbudget: 15.000 €
Einreichfrist: 3. Februar 2025, 15 Uhr (ohne Nachreichfrist)
Auswahl: bis 14. Februar im schriftlichen Umlaufverfahren
Umsetzungszeit: 14.03.2025 - 01.11. 2025 durchzuführen
anschließend Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung der Umsetzung bis 31.12.2025.
Offizieller Projektaufruf für eingetragene gemeinnützige Vereine
Förderinhalte:
Erwerb von Trachten, Musikinstrumenten und Vereinsfahnen, Erwerb von Ausstattung, Gestaltung von Homepages und Apps,
Erwerb von Multimediatechnik
Zuschüsse: Mind. 2.000 €, max. 8.000 % bei maximal förderfähigen Gesamtausgaben von 10.000 €
Fördersatz: 80 %
Gesamtbudget: 35.000 €
Einreichfrist: 3. März 2025, 15 Uhr (ohne Nachreichfrist)
Auswahl: bis Anfang April
Umsetzungszeit: 07. April - 1. November 2024
anschließend Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung der Umsetzung bis 31.12.2025.
Offizieller Projektaufruf für eingetragene gemeinnützige Vereine
Förderinhalte:
Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen und Ortsrändern, z.B. durch Sitzgelegenheiten, Begrünungen, Spielplatzgeräte
Erhaltung und zum Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen (bspw. Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsstätten, Feuerwehren, Jugendclubs) durch kleinere Baumaßnahmen und Anschaffung von Ausstattung
Erhaltung, Verbesserung und zum Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen durch kleinere Baumaßnahmen und Anschaffung von Ausstattung
Erhaltung und zum Ausbau sonstiger sozialbezogener dörflicher Infrastruktureinrichtungen, hier: Kitas, Schulen, Horte
Zuschüsse: Mind. 1.000 €, max. 6.400 % bei maximal förderfähigen Gesamtausgaben von 8.000€
Fördersatz: 80 %
Gesamtbudget: 115.000 €
Einreichfrist: 3. März 2025, 15 Uhr (ohne Nachreichfrist)
Auswahl: bis Anfang April
Umsetzungszeit: 07.April - 1. November 2024
anschließend Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung der Umsetzung bis 31.12.2025.
Offizieller Projektaufruf für Städte und Gemeinden und kommunale Eigenbetriebe
Fragen oder Hinweise?
Das Regionalmanagement berät Sie neutral und kostenfrei.
Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die
Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.