Regionalbudget Zwickauer Land 2023

200.000 € für Kleinprojekte: 20. März - 24. April 2023

Die LEADER-Region Zwickauer Land ermöglicht mit dem "Regionalbudget Zwickauer Land" die Umsetzung kleiner Projekte mit großer Wirkung zur Entwicklung der ländlichen Räume.

Das Regionalbudget wird gefördert aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie aus einem Eigenanteil der 18 Städte und Gemeinden im LEADER-Gebiet.

 

Ländliche Räume?

Die Projekte können nur in den hell dargestellten Ortsteilen umgesetzt werden. Ausgeschlossen sind die Stadtzentren von Crimmitschau, Werdau, Zwickau, Wilkau-Haßlau und Kirchberg.

 

Die förderfähigen Ortsteile von Zwickau sind:

  • Schlunzig
  • Hartmannsdorf
  • Hüttelsgrün (NEU)
  • Oberrothenbach
  • Niederhohndorf
  • Crossen
  • Schneppendorf
  • Pöhlau
  • Äußere Dresdner/Pöhlauer Straße (NEU)
  • Rottmannsdorf

Projektaufruf 2023

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Gebietskörperschaften und eingetragene gemeinnützige Vereine.

 

Was sind Kleinprojekte?

  • bei eingetragenen gemeinnützigen Vereinen - Es muss ein Mindestzuschuss von 2.000 € beantragt werden. Die Förderung beträgt maximal 8.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss, wobei die Gesamtkosten 10.000 € (brutto) nicht übersteigen dürfen. Für eingetragene gemeinnützige Vereine steht ein Budget in Höhe von 50.000 € zur Verfügung.
  • bei Städten und Gemeinden sowie deren kommunale Eigenbetriebe - Hier umfasst der Mindestzuschuss    1.000 €, maximal jedoch 16.000 €, wobei die Gesamtkosten 20.000 € nicht übersteigen dürfen. Für Kommunen der LEADER-Region steht ein Budget von 150.000 € zur Verfügung.

Wie hoch ist die Förderung?

Es wird ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% der förderfähigen Gesamtkosten gewährt.

Das gesamte Projekt muss zunächst vorfinanziert werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Dezember 2023.

 

Was wird gefördert?

 

eingetragene gemeinnützige Vereine

  • Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen (bspw. Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsstätten,  Jugendclubs) durch Anschaffung von Ausstattungen oder kleine bauliche Maßnahmen.
  • Initiierung, Begleitung, Umsetzung und Verstetigung von Veränderungsprozessen einschließlich Dorfmoderation (Planungen, Konzepte, Öffentlichkeitsarbeit).

ACHTUNG: Die Anschaffung lediglich von Material ist möglich, dennoch muss das Gesamtprojekt bis zum 13.11.2023 abgeschlossen und abgerechnet sein.

 

 Kommunen und kommunale Eigenbetriebe

  • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen und Ortsrändern mit öffentliche Zugänglichkeit, z.B. durch Sitzgelegenheiten, Begrünungen, Spielplatzgeräte
  • Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen (bspw. Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsstätten,  Jugendclubs)
  • Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
  • Erhaltung und Ausbau sonstiger sozialbezogener dörflicher Infrastruktureinrichtungen, hier: Kitas, Schulen, Horte
  • Abriss oder Teilbabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung von brach gefallenen Flächen sowie Entsorgung dabei anfallender Abrissmaterialien.

Was wird nicht gefördert?

Ankauf von Grundstücken, Kauf von Tieren, gebrauchte Gegenstände, Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder), Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung, gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
Leistungen der öffentlichen Verwaltung, Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.), Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB, einzelbetriebliche Beratung, Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements, Personalleistungen.

Zeitplanung

20.03.2023 - 24.04.2023  Aufruf zur Einreichung von Projekten. Es besteht keine Nachreichfrist.

31.05.2023                         Auswahl der zu fördernden Projekte durch das Entscheidungsgremium

02.06.2023                         Unterzeichnung der privatrechtlichen Verträge als Grundlage der Umsetzung

ab 02.06.2023                Umsetzung der Projekte

13.11.2023                     Abrechnung der Projekte

anschließend                    Ausreichung der Fördergelder nach Prüfung der Umsetzung bis 31.12.2023.

Damit besteht ein Umsetzungszeitraum von 5,5 Monaten.

Antragsunterlagen

eingetr., gemeinnütz. VEreine

Kommunen



Fragen oder Hinweise?

Das Regionalmanagement berät Sie neutral und kostenfrei.


Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

 

Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.