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Baumaßnahmen zur Sanierung von überwiegend leerstehender (> 50 % d. Nutzfläche) oder ortsbildprägender* Bausubstanz mit dem Zweck der Schaffung einer gewerblichen Nutzung ausschließlich bei:
| Antragsberechtigte | Fördersatz | Maximalzuschuss | 
| 
                Kleine und mittelständischer Unternehmen (KMU) | 
            50 %* | 
                 200.000 €  | 
        
* Die angegebenen Fördersätze gelten vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Prüfung durch die Bewilligungsbehörde. Eine Änderung der Förderhöhe ist möglich.