Förderung von Möglichkeiten des außerhäuslichen Freizeitverhaltens (Naherholung) ohne Übernachtung, u.a. durch Schaffung oder Weiterentwicklung von Angeboten, den Ausbau kleiner touristischer Infrastruktur (u.a. Themenwege, Rastplätze, Servicestationen, E-Bike-Ladestationen, Bike & Ride- Schnittstellen, Trinkwasserbrunnen, Barrierefreiheit, Beschilderung oder Informationsmaterial (mittels Karten, Wegweisung, Online-App, Internetauftritt etc.)), touristisches Marketing, bei Freibädern nur Ausstattung
Antragsberechtigte | Fördersatz | Maximalzuschuss |
alle | 50 %* |
100.000 € investiv 50.000 € nicht-investiv |
* Die angegebenen Fördersätze gelten vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Prüfung durch die Bewilligungsbehörde. Eine Änderung der Förderhöhen ist möglich.