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F1
Förderung von investiven Vorhaben zur Um- oder Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz mit der Zweck der Schaffung einer Wohnnutzung für den Eigenbedarf oder zur Nutzung durch Verwandtschaft 1. Grades. In Betracht kommen nur denkmalgeschützte oder ortsbildprägende* Gebäude.
Antragsberechtigte | Fördersatz | Maximalzuschuss |
natürliche Personen | 40 % | 75.000 € |