Prüfschritte

LEADER ist ein zweistufiger Prozess.

 

1) Förderwürdigkeit

Im ersten Schritt muss das Vorhaben als LEADER-Vorhaben der Region „Zwickauer Land“ anerkannt werden.

Dazu muss das Vorhaben übergeordnete Vorgaben der EU, des Landes und der Region selbst erfüllen.

Diese sogenannten Kohärenzkriterien unterscheiden sich je nach Fördermaßnahme, müssen jedoch jedes Mal vollständig vorliegen.

 

Bestandteil ist dabei auch die Prüfung des Mehrwertes, den das Vorhaben zur Erreichung von Zielen aus der Lokalen Entwicklungsstrategie leistet.

 

Abschließend erfolgt die qualitative Bewertung des Vorhabens durch eine Fachprüfung. Bitte beachten Sie hier die Hinweise zu einzelnen Kriterien.

 

Die summierte Punktzahl der Mehrwert- und Fachprüfung ergibt die Gesamtpunktzahl, die das Vorhaben in einer Rangliste mit anderen Vorhaben der gleichen Fördermaßnahme listet und über die Anerkennung bei begrenztem Budget entscheidet.

 

Bei Punktgleichstand mehrerer Vorhaben entscheidet die höhere Punktzahl in der Mehrwertprüfung oder als letztes Kriterium die höhere Gesamtinvestitionssumme über die Platzierung der Vorhaben.



2) Förderfähigkeit

Nach dem positiven Votum der Region erfolgt die Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde, die die umfassende Förderfähigkeit des Vorhabens prüft und den Bewilligungsbescheid ausstellt.