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fördermöglichkeiten der LEADER-Region

Für das Zwickauer Land stehen im Zeitraum 2023-2027 vier regionale Entwicklungsziele, die zugleich die größten Herausforderungen darstellen, im Mittelpunkt:

Zum Umsetzung dieser Ziele wurden alle durch den Freistaat Sachsen vorgegebene Handlungsfelder gewählt, um sie mit passgenauen Fördermaßnahmen zu untersetzen.

 

Insgesamt wird unterschieden zwischen investiven und nicht-investiven Vorhaben. Ausschlaggebend ist die Fördermaßnahme und auch der Ort, in dem Projekte umgesetzt werden, da das Fördergebiet Einschränkungen macht. 

 

Investive Vorhaben sind:

  • Baumaßnahmen
  • Anschaffung von Ausstattung

Nicht-investive Vorhaben sind:

  • Regionsübergreifende, nationale oder transnationale Kooperationsvorhaben zw. LAG einschließlich vorbereitenden Maßnahmen (Erfahrungsaustausch, Studien) müssen sich inhaltlich einer Fördermaßnahme zuordnen: Fördersatz 80%, unabhängig von den Vorgaben im Aktionsplan
  • Machbarkeitsstudien, Planungen, Konzepte, Markt-, Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalysen; Kosten-Nutzen-Analysen
  • Zertifizierungen, Klassifizierungen, Audits
  • Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen einschließlich Webseitengestaltung (Apps etc.)
  • Messen, Veranstaltungen, Events
  • Projektmanagement (regionale Wirkung oder Modellcharakter für LEADER-Region, max. 3 Jahre), Beratung und Coaching

Antragsberechtigt sind je nach Fördermaßnahme und -programm unter anderem : öff. rechtl. Körperschaften (z.B. kommunale Begünstigte (Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Unternehmen, der Landkreis), Kirchgemeinden), eingetragene, gemeinnützige Vereinen, kleine und mittelständische Unternehmen nach EU-Definition (KMU), natürliche Personen.

Vier Fördermöglichkeiten in der LEADER-Region Zwickauer Land

Großprojekte für Kommunen über Vitale Dorfkerne