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Für das Zwickauer Land stehen im Zeitraum 2023-2027 vier regionale Entwicklungsziele, die zugleich die größten Herausforderungen darstellen, im Mittelpunkt:
Zum Umsetzung dieser Ziele wurden alle durch den Freistaat Sachsen vorgegebene Handlungsfelder gewählt, um sie mit passgenauen Fördermaßnahmen zu untersetzen.
Insgesamt wird unterschieden zwischen investiven und nicht-investiven Vorhaben. Ausschlaggebend ist die Fördermaßnahme und auch der Ort, in dem Projekte umgesetzt werden, da das Fördergebiet Einschränkungen macht.
Investive Vorhaben sind:
Nicht-investive Vorhaben sind:
Antragsberechtigt sind je nach Fördermaßnahme und -programm unter anderem : öff. rechtl. Körperschaften (z.B. kommunale Begünstigte (Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Unternehmen, der Landkreis), Kirchgemeinden), eingetragene, gemeinnützige Vereinen, kleine und mittelständische Unternehmen nach EU-Definition (KMU), natürliche Personen.
Großprojekte für Kommunen über Vitale Dorfkerne