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D1.1

Bedarfsgerechter Erhalt des Gemeindestraßennetzes und sonstiger öffentlicher Straßen

Wir fördern:

Die Maßnahme umfasst nur Straßenbauvorhaben, die die Erreichbarkeit von Bildungs-, Dorfgemeinschaften -oder Kultureinrichtungen verbessern.


Die Konditionen:

Antragsberechtigte Fördersatz Maximalzuschuss
öff. Sektor                                          50 % 250.000 €

Sie benötigen für eine Antragstellung Folgendes:

  • ausgefülltes Formblatt
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Nachweis des Eigentums gem. LEADER-Richtlinie
  • Planungsunterlagen: AKVS, bestätigt durch bauvorlageberechtigte Person

Nach diesen Kriterien wählen wir die besten Projekte aus:

  1. Vollständigkeit der Unterlagen (s.o.)
  2. Mehrwertprüfung (für alle Projekte gleich)
  3. Fachprüfung je nach Handlungsfeld (teils nicht relevant)