D1.3

Verbesserung der Mobilitätsbedingungen als Beitrag zum Klimaschutz und für mehr Teilhabe

Wir fördern:

Förderfähig sind investive und nicht investive Vorhaben zur Verbesserung der Mobilitätsbedingungen in der Region (u.a. Verknüpfung und Vernetzung von Mobilitätsformen, Erweiterungen/Verbesserungen oder Neuanschaffungen von Angeboten, innovative Vorhaben,...)


Bitte beachten Sie:

  • Personalstellen werden nur bei mindestens regionaler Wirkung oder Modellcharakter für die LEADER-Region mit einer Dauer von max. 3 Jahren und einem Maximalzuschuss von 200.000 € in den entsprechenden Fördermaßnahmen gefördert.

Die Konditionen:

Antragsberechtigte Fördersatz Maximalzuschuss
Unternehmen, eingetragene gemeinnützige Vereine, öff. Sektor, Kirchgemeinden als öff. rechtli. Körperschaften              
80 %

Nicht-investiv: 200.000 €

    Investiv:     

50.000 € 


Sie benötigen für eine Antragstellung Folgendes:

  • ausgefülltes Formblatt
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Nachweis des Eigentums gem. LEADER-Richtlinie
  • Planungsunterlagen: Entwurfsplanung Phase 3 der Honorarordnung für ArchitektInnen und IngenieurInnen (kurz HOAI) mit Kostenermittlung (Kostenberechnung DIN 276 oder Standardisierte Einheitskosten, bestätigt durch bauvorlageberechtigte Person)
  • bei Anschaffungen: 3 vergleichbare Angebote im privaten Sektor, bei kommunalen AntragstellerInnen Kostenplausibilisierung (Recherchen, Vergleichsobjekte, Preisindizes)
  • Nicht - investiv: ausführliche Projektbeschaffung mit überprüfbaren Zielstellungen und Kostenschätzungen (3 Angebote, Kostenplausibilisierungen)
  • Personalstellen: 

a) Eigenanstellung: Stellenbeschreibung und Erklärung zur Eingruppierung und möglichen Verstetigungsmöglichkeiten

b) bei Fremdvergabe: Stellenbeschreibung sowie 3 Angebote zur Kostendarstellung, bzw. Kostenplausibilisierung bei kommunalen AntragstellerInnen

 

jeweils: Dokumentation des Stellenbesetzungsverfahren mit Auszahlungsantrag


Nach diesen Kriterien wählen wir die besten Projekte aus:

  1. Vollständigkeit der Unterlagen (s.o.)
  2. Mehrwertprüfung (für alle Projekte gleich)
  3. Fachprüfung je nach Handlungsfeld (teils nicht relevant)