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D2.1

Förderung von Dorfgemeinschaftseinrichtungen

Wir fördern:

Baumaßnahmen an bestehenden Dorfgemeinschaftshäusern (u.a. Vereinshäusern, Kirchen, Bürgerhäuser, Jugendclubs, Rathäuser) ohne Gewinnerzielungsabsicht oder deren Schaffung in bestehenden Gebäuden. Das Vorhaben muss auch zu einer inhaltlichen Aufwertung der Einrichtung führen (bspw. mehr Angebote, neue Zielgruppen) und ein Zugewinn an baulicher Barrierefreiheit schaffen oder der Anpassung an den Klimawandel dienen ( Hitze- und Sonnenschutz, Starkregenereignisse).  


Bitte beachten Sie:

  • Sofern das Vorhaben Anbauten und Erweiterungen vorsieht, fügen diese sich harmonisch in das Gebäude und das Ortsbild ein, machen nicht mehr als 50% der Kubatur des schon bestehenden Gebäudes aus und leisten einen wichtigen Beitrag für die Herstellung der Nutzbarkeit der Gebäudefunktion. Eine entsprechende Erklärung der/des Bauvorlageberechtigten liegt vor.
  • Auf Mehrseithöfen und innerhalb eines Gebäudes kann in der Förderperiode 2023-2027 nur ein Bauvorhaben gefördert werden, ausgenommen sind Vorhaben von eingetragenen gemeinnützigen Vereinen.

Die Konditionen:

Antragsberechtigte Fördersatz Maximalzuschuss
öff. Sektor, eingetragene gemeinnützige Vereine, Kirchgemeinden als öff. rechtl. Körperschaften
80 % 100.000 €

Sie benötigen für eine Antragstellung Folgendes:

  • ausgefülltes Formblatt
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Nachweis des Eigentums gem. LEADER-Richtlinie
  • Planungsunterlagen: Entwurfsplanung Phase 3 der Honorarordnung für ArchitektInnen und IngenieurInnen (kurz HOAI) mit Kostenermittlung (Kostenberechnung DIN 276 oder Standardisierte Einheitskosten, bestätigt durch bauvorlageberechtigte Person)
  • bei Anschaffungen: 3 vergleichbare Angebote im privaten Sektor, bei kommunalen AntragstellerInnen Kostenplausibilisierung (Recherchen, Vergleichsobjekte, Preisindizes)
  • Nutzungskonzept
  • Bei Vorhaben des privaten Sektors ist eine positive kommunale Stellungnahme nötig. Diese liegt als Formular bei den Kommunen vor und kann bei Vorliegen der Projektunterlagen den Antragstellenden auf Anfrage erstellt werden.

Nach diesen Kriterien wählen wir die besten Projekte aus:

  1. Vollständigkeit der Unterlagen (s.o.)
  2. Mehrwertprüfung (für alle Projekte gleich)
  3. Fachprüfung je nach Handlungsfeld (teils nicht relevant)