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D3.3

Förderung von Vorhaben der Grundversorgung in folgenden Bereichen: Nahrungsmittel, gesundheitliche Versorgung, Pflege, Gastronomie

Wir fördern:

Maßnahmen im Innbereich der Orte zur Schaffung, Sanierung oder Erweiterung von Grundversorgungseinrichtungen in bestehenden Gebäuden und Mehrfunktionshäusern, immer mit Zugewinn an Barrierefreiheit, u.a. Baumaßnahmen, auch Zuwegungen (Zufahrten, barrierefreie Zugänge) und Abstellanlagen, mobiler (auch Regiomaten) und digitaler Lösungen, Ausstattungen


Bitte beachten Sie:

  • die Förderung beschränkt sich auf die vier in der Fördermaßnahme benannten Bereiche

Die Konditionen:

Antragsberechtigte Fördersatz Maximalzuschuss
öff. Sektor, KMU (kleine mittelständige Unternehmen
60 % 100.000 €

Sie benötigen für eine Antragstellung Folgendes:

  • ausgefülltes Formblatt
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Nachweis des Eigentums gem. LEADER-Richtlinie
  • Planungsunterlagen: Entwurfsplanung Phase 3 der Honorarordnung für ArchitektInnen und IngenieurInnen (kurz HOAI) mit Kostenermittlung (Kostenberechnung DIN 276 oder Standardisierte Einheitskosten, bestätigt durch bauvorlageberechtigte Person)
  • bei Anschaffungen: 3 vergleichbare Angebote im privaten Sektor, bei kommunalen AntragstellerInnen Kostenplausibilisierung (Recherchen, Vergleichsobjekte, Preisindizes)
  • bei wirtschaftlichen Vorhaben: Geschäftsplan, Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung durch Finanzamt oder Steuerbüro
  • Bei Vorhaben des privaten Sektors ist eine positive kommunale Stellungnahme nötig. Diese liegt als Formular bei den Kommunen vor und kann bei Vorliegen der Projektunterlagen den Antragstellenden auf Anfrage erstellt werden.

Nach diesen Kriterien wählen wir die besten Projekte aus:

  1. Vollständigkeit der Unterlagen (s.o.)
  2. Mehrwertprüfung (für alle Projekte gleich)
  3. Fachprüfung je nach Handlungsfeld (teils nicht relevant)