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D4.2

Moderne Heimatkunde

Wir fördern:

Vorhaben der Öffentlichkeitsarbeit, der Präsentation/Information und des Regionalmarketings. Gefördert werden insbesondere Projekte für moderne Heimatkunde, bspw. Sensibilisierung für Lokal- und Regionalgeschichte, zur Pflege und Vermittlung bestehender Bräuche sowie des immateriellen Kulturguts, zur Gewinnung von Kindern und Jugendlichen für Anliegen der Traditions- und Heimatpflege sowie generationsübergreifende Projekte. Die Sanierung von Kleindenkmälern ist nur in Verbindung mit einem Bildungsprojekt, möglichst für Jugendliche, möglich. 


Die Konditionen:

Antragsberechtigte Fördersatz Maximalzuschuss
öff. Sektor, eingetragene gemeinnützige Vereine
80 % 50.000 €

Sie benötigen für eine Antragstellung Folgendes:

  • ausgefülltes Formblatt
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Nachweis des Eigentums gem. LEADER-Richtlinie
  • ausführliche Projektbeschreibung mit überprüfbaren Zielstellungen und Kostenschätzung (wenn möglich, mit mind. 3 Angeboten, bei kommunalen Vorhaben: Kostenplausibilisierung)
  • bei Anschaffungen: 3 vergleichbare Angebote im privaten Sektor, bei kommunalen AntragstellerInnen Kostenplausibilisierung (Recherchen, Vergleichsobjekte, Preisindizes)
  • Bei Vorhaben des privaten Sektors ist eine positive kommunale Stellungnahme nötig. Diese liegt als Formular bei den Kommunen vor und kann bei Vorliegen der Projektunterlagen den Antragstellenden auf Anfrage erstellt werden.

Nach diesen Kriterien wählen wir die besten Projekte aus:

  1. Vollständigkeit der Unterlagen (s.o.)
  2. Mehrwertprüfung (für alle Projekte gleich)
  3. Fachprüfung je nach Handlungsfeld (teils nicht relevant)