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Baumaßnahmen an bestehenden Dorfgemeinschaftshäusern (u.a. Vereinshäusern, Kirchen, Bürgerhäuser, Jugendclubs, Rathäuser) ohne Gewinnerzielungsabsicht oder deren Schaffung in bestehenden Gebäuden. Das Vorhaben muss auch zu einer inhaltlichen Aufwertung der Einrichtung führen (bspw. mehr Angebote, neue Zielgruppen) und ein Zugewinn an baulicher Barrierefreiheit schaffen oder der Anpassung an den Klimawandel dienen ( Hitze- und Sonnenschutz, Starkregenereignisse).
Antragsberechtigte | Fördersatz | Maximalzuschuss |
öff. Sektor, eingetragene gemeinnützige Vereine, Kirchgemeinden als öff. rechtl. Körperschaften |
80 % | 100.000 € |