E1

Renaturierung und ökologische Sanierungöff. zugänglicher Still- oder Fließgewässer

Wir fördern:

a) Stillgewässer müssen nach den Voraussetzungen und Vorgaben der RL NE saniert, revitalisiert oder naturnah umgestaltet werden
b) Fließgewässer müssen auf Basis einer konzeptionellen Grundlage (bspw. Gewässerunterhaltungspläne) oder einer fachlichen Beratung durch den DVL oder das LfULG saniert werden


Bitte beachten Sie:

  • notwendig ist immer eine befürwortende Stellungnahme der Unteren Naturschutz- oder/und Wasserbehörde
  • Bei Vorhaben, die der Richtlinie Natürliches Erbe entsprechen, erfolgt die Förderung nach Maßgabe und unter Einhaltung ihrer Bestimmungen.

Die Konditionen:

Antragsberechtigte Fördersatz Maximalzuschuss
komm. Begünstigte, eingetragene gemeinnützige Vereine           
80 % 200.000 €

Sie benötigen für eine Antragstellung Folgendes:

  • ausgefülltes Formblatt
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • ausführliche Projektbeschreibung mit überprüfbaren Zielstellungen und Kostenschätzung (wenn möglich, mit mind. 3 Angeboten, bei kommunalen Vorhaben: Kostenplausibilisierung)

Nach diesen Kriterien wählen wir die besten Projekte aus:

  1. Vollständigkeit der Unterlagen (s.o.)
  2. Mehrwertprüfung (für alle Projekte gleich)
  3. Fachprüfung je nach Handlungsfeld (teils nicht relevant)