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E1
a) Stillgewässer müssen nach den Voraussetzungen und Vorgaben der RL NE saniert, revitalisiert oder naturnah umgestaltet werden
b) Fließgewässer müssen auf Basis einer konzeptionellen Grundlage (bspw. Gewässerunterhaltungspläne) oder einer fachlichen Beratung durch den DVL oder das LfULG saniert werden
Antragsberechtigte | Fördersatz | Maximalzuschuss |
komm. Begünstigte, eingetragene gemeinnützige Vereine |
80 % | 200.000 € |