« Projektförderung « D1.2
Die Maßnahme umfasst den Ausbau, die Neuanlage und Vernetzung von Fuß-, Rad -und Wander-/Pilgerwegen inkl. Vorhaben des ländlichen Wegeausbaus unter Berücksichtigung der Schaffung eines Mehrfachnutzens der Wege und der Schaffung weitgehender Barrierefreiheit. Förderfähig ist ebenso die wegbegleitende Infrastruktur (u.a. Leitsysteme, Abstellsysteme für Räder, Ladeinfrastruktur) und das Wegemanagement.
Antragsberechtigte | Fördersatz | Maximalzuschuss |
öff. Sektor, eingetragene gemeinnützige Vereine (ohne Wegebau) | 80 % | 200.000 € |
a) Eigenanstellung: Stellenbeschreibung und Erklärung zur Eingruppierung und möglichen Verstetigungsmöglichkeiten
b) bei Fremdvergabe: Stellenbeschreibung sowie 3 Angebote zur Kostendarstellung, bzw. Kostenplausibilisierung bei kommunalen AntragstellerInnen
jeweils: Dokumentation des Stellenbesetzungsverfahren mit Auszahlungsantrag